Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soziussitz TÜV gemäss ?
Hallo
Gleich mal sorry für die vielleicht blöde Frage.
Manchmal sieht man Umbauten mit so ungesicherten Soziussitzen.
Original sind entweder so Sicherungshaltegurte oder eben ein hohes Sissybar verbaut, so dass die/der Sozius nicht nach hinten wegflutschen kann.
Was wird vom TÜV hier verlangt ?
Hier ein Ausschnit, geliehen aus diesem Forum, ( falls nicht erwünscht, bitte bei mir melden ) von so nem Soziussitz ohne Sicherung, nur als Beispiel .
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MfG. Günther
Moinsen,
also ich hab z.B. keine Sissybar dran und der Untersuchungsmensch bestand hier auf nen Halteriemen.
vom tüv generell wird bei soziusbetrieb ein haltegurt verlangt, hat mit einer sissybar nichts zu tun
der haltegurt ist eigentlich total überflüssig, kein sozius hält sich daran fest
stammt aber aus der zeit, als die sitze noch getrennt montiert waren, da war vor dem sitz ein haltegriff angebracht
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bei einer sitzbank hat man das dann beibehalten
obwohl festgestellt wurde, dass es besser ist, sich am fahrer festzuhalten (weniger gefahr des gegenlehnens bei kurven)
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so wurde es mir mal im PUCH museum in judenburg, bundesland steiermark, in österreich erklärt
Der Haltegurt ist vorgeschrieben, hatte damals mit meiner Hardrider aber auch keinen drann.
Hat Jahrelang niemanden gestört.
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der-wirre-Irre
05.05.2021, 21:45
So richtig versteht diese längst überholte Regelung mit dem Halteriemen für den Sozius schon lange keiner mehr.
Manche Prüfer interessiert es überhauptnicht, ob dieses häßliche Sicherheitsfeature da ist oder nicht, andere kriegen gleich Puls wie ein Kolibri im Schwebeflug, wenn das Ding fehlt.
Wenn das der Grund für das verweigern der Plakette ist, ist das der falsche Prüfer.
Der Halteriemen ist quasi nur eine der möglichen Festhaltevorrichtungen und per se nicht vorgeschrieben, wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass sich der Sozius am Motorrad festhalten kann... der Fahrer gilt also nicht als Haltevorrichtung. ;)
Wenn es andere fest montierte Bügel gibt, braucht man den Riemen nicht. Ziemlich schwammige Geschichte - wie so einiges an Vorschriften. In der Praxis sowieso Käse, wieso sollte sich jemand am Motorrad festhalten, wenn der Fahrer nicht mehr draufsitzt. Aber mit Logik fangen wir da am besten gar nicht erst an.
der fahrer ist keine haltevorrichtung, schon klar sigi
es wurde nur festgestellt, das es besser ist, sich am fahrer festzuhalten
gibt auch haltegriffe für den sozius, die am tankdeckel festgemacht sind, sieht schei.... aus, aber wenns hilft
mein tüver verlangt son gurt nicht, er meinte mal; ist ein relikt aus dem altertum
Öhm, sag' ich doch. Der Fahrer ist mit großem Abstand die sinnvollste Haltevorrichtung - zählt nur nicht als solche. :)
labskaus
11.05.2021, 08:39
Für den/die Beifahrer/in wäre ein Gummipuffer an der Front vom Helm sinnvoll,
damit es nicht so scheppert, wenn man bremst und der/die eingepennt ist.
Hallo
Das wäre dann Airbag, ist noch nicht Pflicht beim Bike.
MfG. Günther
khan.cross
11.09.2021, 18:29
Der Halteriemen ist quasi nur eine der möglichen Festhaltevorrichtungen und per se nicht vorgeschrieben, wenn es andere Möglichkeiten gibt, dass sich der Sozius am Motorrad festhalten kann... der Fahrer gilt also nicht als Haltevorrichtung. ;)
Wenn es andere fest montierte Bügel gibt, braucht man den Riemen nicht. Ziemlich schwammige Geschichte - wie so einiges an Vorschriften. In der Praxis sowieso Käse, wieso sollte sich jemand am Motorrad festhalten, wenn der Fahrer nicht mehr draufsitzt. Aber mit Logik fangen wir da am besten gar nicht erst an.
So stimmt es, und nicht anders.
Bei meiner Rennmaschine war am Soziussitz auch ein Halteriemen, glaubt der TÜV etwa, das sich meine Freundin daran festhält wenn wir uns bei 250kmH kleinmachen? TÜV-Blödheit durch und durch, aber Eigenargumente gelten leider nicht, die schauen nur was auf Papier steht und folgen dem Trend der Volksverdummung.
Habe den Riemen entfernt und eine Haltevorrichtung am Tank montiert, die hat der TÜV auch akzeptiert und stabiler war die allemal, auch bei Vollgas!
Was ist eigentlich das Problem?
Diese Riemchen sind sch...., dass weiß jeder, der Motorrad fährt. Das Gesetz schreibt aber eine Haltevorrichtung vor - und da ist so ein Riemchen die einfachste Lösung.
Der Prüfer kann das Gesetz nicht ändern, er gehört der Exekutive an. Er kann es auch nicht generell ignorieren - schließlich soll gerade er überprüfen, ob ein Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Und auch wenn in der Vergangenheit immer mal wieder weggesehen wurde, kommt der Tag, an dem das Wegsehen auffällt und von den Kontroleuren der Kontroleure unterbunden wird...
Einzige Chance: Gesetz ändern. Dazu braucht man eine im Bundestag (Legislative) vertretene Partei bzw. einen Abgeordneten, der den Antrag stellt. Ob man aber einen Antrag, der da in etwa "Abschaffung von Halteinrichtungen für Beifahrer auf einspurigen Motorfahrzeugen" lauten würde, jemals eine Mehrheit finden würde, darf bezweifelt werden - immerhin klingt das nach weniger Sicherheit für Beifahrer...
Tut man es nicht, sieht man sich irgendwann mit der Judikative (dem Gericht) konfrontiert. Da kann man versuchen, mit dem eingangs genannten Argument die Richter von der Unsinnigkeit des Gesetzes zu überzeugen. Das dürfte aber schwer werden, da die Gerichte an Recht und Gesetz gebunden sind. Und wenn diese nicht gegen die Grundrechte verstoßen, kippen die auch keine Normen. So ein Riemchen ist eben nicht geeignet, die Grundrechte zu gefährden...
So, dass war ein kleiner Exkurs zu den drei Grundpfeilern unserer Demokratie.
Mein Mopped ist auch ohne den Riemen zu mir gekommen und mehrfach durch die HU ohne das Ding. Übrigens auch ohne hintere Blinker (weil eingetragene Ochsenaugen), mit zu kleinem Rückstrahler usw., weil der Vorbesitzer eben alles abgebaut hatte, was überflüssig ist. So nach und nach hat es aber der TüV gemerkt und ich habe nach und nach alles nachgerüstet. Jetzt diskutieren sie über den Abstand der hinteren Blinker zueinander! Leben und leben lassen...
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