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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal ein anderer Pferdetransport



Wesch
14.04.2021, 13:05
Hallo

Fuhr die neu erworbene 92 heute zum luxemburger Zoll zwecks Formular 705, das man benötigt, um ein importiertes Gebrauchtfahrzeug dann beim TÜV anzumelden. Die kontrollieren, ob die Seriennummer nicht als gestohlen gemeldet ist, beliebäugeln ob das Bike denn die SN auch hat und wohl einiges mehr. Ist kostenfrei , da Steuern ja schon bezahlt wurden in DE beim Neukauf.
Und so brachte ich das gute Stück dorthin ( da noch nicht versichert und mir die Lage zu riskant, da noch nicht angemeldet ).
So holte ich die auch beim Kauf in DE ab.

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Ist ein Ponyhänger , den meine bessere Hälfte braucht , um ihre Minishetlandponies und Miniesel zu fahren.
Kann ohne den Hängerführerschein gefahren werden, da nur für 1300 kg angemeldet, solange das Zugfahrzeuggewicht + Hänger, also 1300 kg, 3,5 T nicht überschreitet. Sie darf den dann fahren, falls ich mal nicht kann. Ich habe den Hängerschein bis 7,5 T Totalgewicht.
Der Ponyhänger wurde von 2 T auf 1,3 T herabgesetzt in der Zulassung, eben damit jemand ohne Hängerschein auch damit fahren kann. Der wiegt knappe 700 kg leer, son Pony oder Miniesel wiegt um die 100 KG, die grösseren, die sie hat, um die 200 kg. 2 Tiere passen rein, also max 700 + 2x200 wären 1100 kg, passt. Tiere über 1 m Schulterhöhe passen nicht rein.

MfG. Günther

Stratocaster
14.04.2021, 17:03
Hallo Günther, sieht ja gut aus der 31 Pferde Transport :grin:. Beim Import eines Kfz's nach Deutschland ist ein Vollgutachten nach § 21 STVZO fällig ausser man hat eine Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Ist das in Luxemburg anders?Gruß Yogi

Wesch
14.04.2021, 18:42
Hallo

Bin da nicht sicher, aber wird wohl ähnlich sein.
Die LS sollte da keinerlei Probleme machen, da die ja auch in Luxemburg verkauft wurde .
Werde ich aber bald wissen, eben bei der TÜV Anmeldung.

MfG. Günther

Stratocaster
14.04.2021, 19:02
Hey, in Deutschland liegen die Daten für Kraftfahrzeuge die offiziell importiert wurden beim Kraftfahrtbundesamt vor. Da aber jedes Land eigene Bestimmungen hat reicht das in vielen Fällen auch nicht aus. Bei Fahrzeugen ab Zulassung 1997 ist ein sogenanntes COC = Europäische Übereinstimmungsbescheinigung Pflicht der Hersteller, damit und mit normaler, deutscher HU kann dann das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Halte mich mal auf dem Laufenden wie das in Luxemburg abläuft, Danke schon mal, Gruß Yogi