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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintragungen bei NP41A (z.B. Lenkerumbau)



Hendrix
27.01.2021, 12:41
Moin zusammen,

nachdem ich meinen Umbau fertig hab ( http://www.ls650.eu/community/showthread.php?18294 ) nun ein kleiner Schock...

Der angebaute Lenker ( LSL L14 ) hat eine ABE für die LS allerdings für das Modell NP41B aber nicht für die NP41A. Nach Information meines TÜVers (Süd) spielt es keine Rolle, dass die weitestgehend baugleich sind, das sei trotzdem eine Vollabnahme, da sich die Vorschriften seit der Aufhebung des TÜV-Monopols geändert hätten. Da kämen dann mehrere Stunden Dokumentation zusammen - mit den entsprechenden Kosten...

Ein Anruf bei LSL brachte leider auch keinen Erfolg.

Kennt jemand von euch einen ähnlichen Fall und weiß einen Ausweg?

Grüße
Hendrix

Bombero
27.01.2021, 13:00
Ach, die Prüfer. Die unendliche Geschichte! Kann Dir in der Theorie nicht weiterhelfen.
Würde andere Prüforganisation aufsuchen. Evtl. ist dort der Prüfer entspannter.:rauchen_smilie_91:

der-wirre-Irre
27.01.2021, 13:20
Kennt jemand von euch einen ähnlichen Fall und weiß einen Ausweg

Grüße
Hendrix

Das Problem ist bekannt, ...
Die Lösung, such dir einen anderen Prüfer.

Leider trauriger Alltag.

Wesch
27.01.2021, 13:50
Hallo

Oder frag ihn höflich, ob er nicht seine Scheuklappen ausziehen möchte.
Common sense ( gesunde Menschenverstand ) geht bei Paragrafenreitern gerne verloren.

MfG. Günther

Sigi
27.01.2021, 14:36
Die letzte Eintragung eines Lenkers ohne ABE mit Gutachten hat mich 24,50€ gekostet. Dafür streite ich mich nicht mit einem Prüfer rum, der blöderweise streng genommen Recht hat.
Auch wenn der Unterschied zwischen A und B nur der erste Zulassungsort und ggf. Import ist.

Edit: *nachtret* Es hat hat auch den Vorteil, dass ein Lenker im Schein heißt keine ABE als Extra-Zettel mitführen zu müssen.
Wenn der aber wegen dem Lenker "stundenlange" Dokumentation betreiben muss, würde ich den O-Lenker für die Abnahme ranschrauben, den Sturkopf abnehmen lassen und dann nen anderen an den Lenker lassen. Mit Gutachten darf den jeder Wald- und Wiesentüffel eintragen.