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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe vom Reifenhersteller reicht nicht mehr ?



vauzwo
17.11.2019, 18:30
Hab ich das richtig mit bekommen, wenn die Größe des Reifens abweicht ( gibt ja für die Else nix mehr für Hinten alles 90er ) reicht die Bescheinigung nicht mehr bei ner Kontrolle, da muß die andere Größe eingetragen werden ?
Und wenn dem so ist, kann man da einfach ne alternative Größe eintragen lassen, oder muß jetzt jeder Reifen eingetragen werden?
Habe Fulbore drauf und da man den auch nicht mehr in der Paarung bekommt habe ich Heidenau als nächsten auserkoren--dann müßte ich jetzt den einen und beim Wechseln den Anderen eintragen lassen ?? Das hört sich doch wieder nach Geldmacherei an.

Wer weiß da Genaues

Jonny-MI
17.11.2019, 19:22
26849
Man achte auf den letzten Absatz!!:undecided:

Bombero
17.11.2019, 20:15
Also. Ich hab (zwangsweise) auch von FullBore auf Heidenau umgerüstet (bin übrigens sehr zufrieden mit denen).
Punkt 1: War damit jetzt beim TÜV= hat keinen interessiert. Punkt 2: Heidenau gibt doch für den Reifen eine schriftl. Freigabe für die Else.
Punkt 3: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich lass es drauf ankommen. :cool:

Nordwicht
17.11.2019, 20:28
Auf meiner 2014er S40 ist ein 140/80 HR drauf. Laut CMS verfügbar. Sooo schlecht ist der gar nicht mal. Marke weiß ich gerade nicht...

https://www.cmsnl.com/suzuki-ls650-boulevard-s40-2014-l4-usa-e03_model34573/tire-rr14080-15mc-67h_6510024b02/#.XdF8xbe1Jow

Hoschi
17.11.2019, 21:04
Die Reifenfreigabe hilft nur, wenn die Größe schon eingetragen ist.
Die Freigabe bezieht sich daauf die Marke, nicht die Größe.
Musste ich beim letzten Tüvtermin auch erfahren.
Die Zulassungsstelle hat vergessen beim umschreiben der Papiere die 140/90 mit zu übernehmen, also nochmal schnell heim und ne Kopie vom alten Fahrzeugschein eingesteckt, beim Tüv vorgelegt und voila - Kein Problem.

Bombero
17.11.2019, 22:57
Die Reifenfreigabe hilft nur, wenn die Größe schon eingetragen ist.
Die Freigabe bezieht sich daauf die Marke, nicht die Größe.
Musste ich beim letzten Tüvtermin auch erfahren.
Die Zulassungsstelle hat vergessen beim umschreiben der Papiere die 140/90 mit zu übernehmen, also nochmal schnell heim und ne Kopie vom alten Fahrzeugschein eingesteckt, beim Tüv vorgelegt und voila - Kein Problem.

???:smilie_baby_019: Zarter Einspruch! In den mir vorliegenden Reifenfreigaben von AVON + HEIDENAU steht jeweils der exakte Reifentyp + -größe sowie das Fahrzeug!
Sonst wär das Freigabe"Zertifikat" ja auch sinnlos.

Nachtrag: Wenn die Größe doch schon eingetragen ist, ist das Freigabepapier ja überflüssig.

der-wirre-Irre
17.11.2019, 22:58
So wirklich versteh ich das Gejammer wegen den Reifengrößen nicht.
Wenn keine 140/80 mehr verfügbar sind, zieht man 140/90 auf, quatscht bei Gelegenheit mit seinem Tüffonkel und lässt sich die andere Größe eintragen.

Außreichend Platz für den etwas dickeren Reifen sollte man aber schon vor der Plauderstunde im Fender haben. Mich hatt in den letzten 28 Jahren keiner nach irgend einer Reifengröße gefragt.
Lediglich mein aktueller DEKRA Mensch hat da mal beim ersten Kennenlernen verträumt auf die Reifengröße am Moped und dann im Schein geschaut und geantwortet "passt schon".

Und irgendwann lasse ich das eventuell sogar im Schein ändern, ...:kopfschuettel:

vauzwo
18.11.2019, 10:05
Mein Tüver hat da auch nie was zu gesagt--es geht nur um die Staatsgewalt--und der langt eine Freigabe wohl nicht mehr.
Und wenn die Polizei das so sieht werden Versicherungen nach ziehen.
Es gibt da wohl tatsächlich ne gesetzliche Grundlage.
Und beim Eintragen ist meine Frage ja eher: kann man "hinten auch genehmigt 140/90", also universell eintragen lassen oder nur den spezifischen Reifen ?
Jammern und weinen tut deswegen doch Keiner--ich will es nur wissen.

Viertakter
18.11.2019, 10:46
Moin! Das "hinten auch genehmigt °Reifengrösse°..." war meines Wissens nach früher auch die Regel als Eintrag bei der Else.
So war man frei in der Wahl zwischen 140/90-15 und 140/80-15.
Falls du noch alte Briefe hast, guck mal nach. Sowas wird gern auf den Zulassungsstellen weggelassen.

TheCrow
19.11.2019, 10:21
Lutz hat Recht! Bei mir sind im Originalbrief auch 2 Größen eingetragen. Beim Wechsel auf Zulassungsbescheinigung wird da gern mal was verschlankt. Die Zulassungsstellen verweisen dann auf die Onlinedatenbanken, die die Rennleitung angeblich auch vor Ort nutzen kann...

der-wirre-Irre
19.11.2019, 11:39
Sowas wird gern auf den Zulassungsstellen weggelassen.


Vermutlich liegt genau da bei vielen das eigentliche Problem.
Nachdem meine Donnerbüchse vor vielen Jahren mal auf einer Zulassungsstelle auf 80 Db Standgeräusch reduziert wurde und ich das auch erst zu Hause bemerkt habe, schaue ich ganz genau hin und habe vorsichtshalber immer den ersten Brief dabei.

Die Damen und Herren hinterm Tresen sagen eigentlich auch immer das man alles bei Erhalt genau prüfen soll. Nur trampeln da schon zehn andere hinter einem von einem Fuß auf den anderen.

Aber in dem Fall muss man einfach stur bleiben und alles genau prüfen.
Ich habe selber schon mehrfach Änderungen nachträglich vornehmen lassen, weil die Programme der Zulassungsstellen auf EU-Richtlinien ausgelegt sind.

Sollte man eben wirklich keinen Eintrag für die Reifengröße 140/90 haben, mit dem Prüfer reden, Problem erklären und eintragen lassen. Wenn der Prüfmensch sich quer stellt, anderen suchen.

@vauzwo: was deine Bedenken hinsichtlich der Behörden und der Versicherer angeht, die sind längst so weit das sie genau hinschauen wenn es zu einem Schadensfall kommt!!! Selbt die Krankenkassen haben nachgezogen. Da stehe ich voll hinter dir!
Also bitte nicht in den falschen Hals kriegen, mit dem Gejammer. Das bezog sich nicht auf deine Person!

Das Problem taucht nur immer wieder auf und immer sind die anderen Schuld.

Bombero
04.12.2019, 21:00
Ahoi zusammen,
ich grab das nochmal aus. Finde gerade in der aktuellen OldtimerPRAXIS einen Artikel dazu. Kurz: "Bisher können, andere als in den Fahrzeugpapieren eingetragen, Reifengrößen verwendet werden, wenn vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Freigabe vorliegt. Künftig muss eine derartige "Umbaumaßnahme" von einer Prüforganisation geprüft + eingetragen werden. ABER!: Vorerst gilt diese Regelung nur für Reifen die laut DOT-Nummer ab 1.1. 2020 produziert werden!! Alle bis dahin hergestellten Pneus dürfen, mit vorhandener Freigabe!, bis 1.1. 2025 weiter verwendet werden."
Heißt also: Entweder jetzt noch ´n paar zulässige Reifen mit passender DOT-Nr. bestellen und bis 1.1.25 wie bisher fahren oder beim nächsten Reifen(größen)wechsel in die Papiere eintragen lassen.