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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abrollumfang????



Hodl
28.05.2018, 20:34
Also wie fang ich den das jetzt an????

Hab mir Weisswandreifen von Maxxis besorgt und hab da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbekommen.
Der Reifenhändler sagte mir, das ich die eintragen lassen muss , das wär aber auch kein Problem.
Da ich noch einen seitlichen Kennzeichenhalter eintragen lassen will, habe ich einen ssAmB kontaktiert, der mir eigentlich
mitteilte, das dies alles kein Problem darstellt er aber mittlerweile mnicht mehr bei mir umme Ecke ist sonder so grob 60 km enrtfernt ist.
Er gab mir aber seinen Nachfolger den ich dann auch kontaktierte.
Dieser wollte nun vorab den Fahrzeugschein und die Unbedenklichkeitsblabla die ich ihm dann auch per Mailos gesendet hab.
So lange Geschichte und nun kommt der kurze Sinn das war seine Antwort:

Sehr geehrter Herr Horvath,



beim Sichten der Unterlagen ist mir aufgefallen dass sich die Reifengröße an der Hinterachse von 140/80R15 auf 140/90R15 ändert. Dies führt zu einer Veränderung des Abrollumfangs, wodurch sie zuerst eine Tachoprüfung und ggf. eine Tachoangleichung durchführen lassen müssen. Wenn Sie dies erfolgreich durchgeführt haben, können Sie sich gerne nochmals bei mir melden.



Bitte prüfen Sie auch nochmals ob die Unbedenklichkeitsbescheinigung tatsächlich mit den montierten Reifen übereinstimmt.




So und nu????

Als ich damals den originalen Tacho gegen einen billigen tauschte hat der Tüver auch nicht nach der Genaugkeit gefragt, das dem piepeschnurz!!???

1. ich hatte bisher Metzeler Marathon 140/90/15 drauf da hat nie einer gemuckt - was den Tacho betrifft.
2. kann mir einer ausrechnen (bin kein Mathematiker) wieviel das ausmacht?
3. die Tachos haben doch eh eine Ungenauigkeit von Pimaldaumen - ich weiss noch in der Lehre sagte mir ein Ausbilder, das der Tacho das schlechteste Messgerät ist.

Hab ich da jetzt einen Wichtigtuer erwischt oder wie kann ich das interpretieren?????

Bitte macht hier keine Grundsatzdiskussion über Tüver hier draus, für mich sind Fakten wichtig, obwohl ich mich eigentlich jetzt schon dazu entschieden hab den 60km entfernten Tüver anzufahren.

Kesselkreis
28.05.2018, 22:10
Geh woanders hin!
Einfachste Lösung. :wink:

der-wirre-Irre
28.05.2018, 22:29
Geh woanders hin!
Einfachste Lösung. :wink:

Genau so, ...

Solchen Unsinn erlebt man immer mal. In D muss ein Tacho für eine Zulassung im Straßenverkehr da. 5 - 8% vorgehen.
Bei 140/90 Reifen geht er immer noch vor. Das war vermutlich der Hintergedanke diees Experten,...

Hodl
28.05.2018, 22:41
Hab folgendes gefunden:

24620

Also ich sach mal ich lach mir glatt tot - soll ich das Bild dem Oberbeamten zusenden? das wird der wohl eh nicht kapieren

Billi33
28.05.2018, 22:57
Laut deiner Berechnung zeigt der Tacho 4 km/h unter der realen Geschwindigkeit... es sollte aber umgekehrt sein!:thinking:

Hodl
28.05.2018, 23:11
Doch passt schon, der Tacho wird ja nicht vom Reifen angetrieben und der neue Reifen läuft ja pro Umdrehung weiter also auch schneller ... oder?

Naja ist doch egal wer kann schon auf seinem Tacho 4 km genau fahren?

Und wenn das stimmt das der Tacho eine Genauigkeit von 5-8 % haben darf dann sind das ja bei 100km/h 5-8km/h die der Tacho mehr oder weniger anzeigen darf ....oder?

Sigi
29.05.2018, 06:24
Der Reifenhändler sagte mir, das ich die eintragen lassen muss *Snip*
Ist nicht korrekt. Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen und gut, 100%ig.


Hab ich da jetzt einen Wichtigtuer erwischt oder wie kann ich das interpretieren?????
Ja.

Wegen dem Seitlichen... gibt's in der Nähe vielleicht ne Customschmiede? Dort sollte das überhaupt kein Problem sein, wenn die Abnahmetag haben.

So oder so auf jeden Fall nen anderen Prüfer suchen.

Kuddel36
29.05.2018, 06:44
Moin,
Ich habe auch nen 90er Reifen drauf.
Da kräht kein Hahn nach. Ist mir erst durch das Forum aufgefallen, mal in die Papiere zu schauen und da ist ein 80er eingetragen.
Wenn es nun Weisswandreifen sind, kann es natürlich sein, das da mal einer genau hinschaut.
Mit "Reifenrechner.at" kann man das gut errechnen. Ansonsten hilft auch eine Fahrt mit Navi bei 30, 50 und 100km/h.

Gruß Kuddel

hmt
29.05.2018, 07:40
Entweder mit Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Eintragen lassen.
Anders gehts nicht

vauzwo
29.05.2018, 08:52
Normaler Weise stehen alle erforderlichen Umbau oder Anpassungsmaßnahmen in der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Da steht dannsowas wie , au Abdeckung der Luffläche muß geachtet werden oder halt auch, das der Umbau nur mit Tachoangleichung Unbedenklich ist.
Habe nicht einige Elsen Reifen den 90er hinten ??
Wenn da nichts steht, muß man auch nichts machen--da bist du wohl bei einem kleinen Klugscheisser gelandet.
Anderen Prüfer aufsuchen - Ende

Hoschi
29.05.2018, 19:39
Hallo mein Freund.
Da bist du aber an einen wirklich komischen Mitmenschen geraten.
90er Reifen eintragen lassen müssen trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung? Ich fass es nicht:kopfschuettel:
Ich hab auf meiner seit ich die habe hinten nen 90er drauf, Probleme bis jetzt: Null!
Ich seh das wie Werner, geh woanders hin.
Spart Zeit, Geld und Nerven!

Und den Seitlichen muß man nicht zwingend eintragen, hab ich aber auch gemacht.

Hodl
29.05.2018, 23:03
Wieso muss man den seitlichen nicht eintragen lassen????

Mir hat der erste Tüver heute geschrieben das er den Korinthenkacker aufgedatet hat und das er auf nen Anruf von mir wartet, ich hab ihm geantwortet, das ich gerne zu ihm kommen möchte (60km) ob das geht und er hat geantwortet:

Ja klar!

Das hört sich doch gut an.

Die Reifen werde ich nicht erwähnen, da ich ja seit ich die eLSe hab mit den Marathon 90er fahre und dazu auch nen Freigabe dabei hatte, also nehme ich die von den Maxxis eben auch immer mit.

hmt
30.05.2018, 07:26
Steht doch bestimmt drinn dass nix eingetragen werden muss wenn man die Freigabe immer dabei hat. Kannst ja mal den TÜVler fragen ob er es einträgt dann musst du den Wisch nicht mitführen.

Sigi
30.05.2018, 07:58
Blätter da mal wegen seitlich und Eintragung drüber: http://chopperforum.de/forum/index.php?thread/45103-brauchbarer-tüv-tipps-für-heckumbau-gesucht-mtk-ffm

Nockenwelle
30.05.2018, 08:34
Ist aber auch nur ein Forum, wo drauf man sich nicht berufen kann :thinking:

Sigi
30.05.2018, 08:52
Ja, meinte auch nur, weil ich noch nie so viele unterschiedliche Erfahrungen, Sichtweisen und Meinungen dazu konzentriert gesehen habe.
Ich glaube nicht, dass es da eine definitiv richtige Vorgehensweise gibt. :)

Nockenwelle
30.05.2018, 08:59
Mir wäre das zu einfach, zu sagen, es muss nur alles den Vorschriften entsprechen,
selbst bei einem Lenker muss das Anschrauben abgenommen werden. Aber eh wurscht,
das wird solange Diskutiert, bis jemand einen eindeutigen Gesetzestext findet.

vauzwo
30.05.2018, 09:38
zum Seitlichen: eigentlich muß jedes Anbauteil, das nicht Serienmässig ist, keine ABE, bzw. EU-BE hat eingetragen werden.-eigentlich-
viele Dinge werden geduldet, bei andren ist es nicht klar definiert.
Also manchmal Auslegungssache--ABER--die Rennleitung kann es eben auch so auslegen, wie sie denken.
Das Risiko, das einer bei ner Kontrolle es als Mangel sieht besteht.
Übrigens ist in den Gesetzestexten nicht jedes Teil extra aufgelistet und für das Kennzeichen ist da eher ne Beschreibung drin, die besagt wie und von wo das Schild zu lesen sein muß, das behandelt aber nicht den Kennzeichenhalter, der ja ein Anbauteil ohne spezifische Zulassung ist.
Denke mal, das es da auch keinen eindeutigen Gesetzestext zu gibt.

Bauer
30.05.2018, 18:21
Hallo,
rein formal hat der TÜVver recht:
real 100 bei Tacho 95 geht nicht,
die Abweichung ist zu groß.
Da gibt es genaue Vorgaben drüber mit Prozentwerten, da kommt der nicht raus.

MFG, Bauer

Hoschi
30.05.2018, 19:34
Die Aussage das man den nicht eintragen braucht war von meinem Prüfer, auch ein Bekannter der im Staatsdienst ist und den Großteil seiner Arbeit am Strassenrand verrichtet hat mir gesagt das wenn alle Vorschriften der Sichtbarkeit eingehalten werden da kein Problem auftritt.
Ich hab ihn dennoch eingetragen, schrieb ich aber auch.
Zum Tacho, der geht ja ab Werk schon mal vor, muß er ja auch aufgrund der Fertigungstoleranzen.
Weniger anzeigen darf er ja nicht.
Wer glaubt denn jetzt ernsthaft das der Tacho aufgrund des Wechsels von 80er auf 90er Reifen plötzlich zu wenig anzeigt?
Wie schon gesagt, ich fahre seit 16 Jahren den 90er und hatte noch nie Probleme, weder beim Prüfer noch beim Ordnungshüter - Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung vorausgesetzt!

Hodl
30.05.2018, 22:07
Abgesehen davon sin bei meinem Tacho zwischen dem 90 strich und dem 100 Strich ca 5mm und da soll ich nun 5 km sehen? Wer schaut schon die ganze Zeit auf den Tacho - kann ich ja gleich mim Handy telefonieren.

@ Bauer -: da hast du recht aber wenn ich den jetzt so angeh dann krieg ich meine seitlichen nicht durch, der hat nämlich keine Papiere.

Jonny-MI
30.05.2018, 23:45
Beim digitalen Tachograph des LKWs sind 6% Abweichung zulässig!

hmt
31.05.2018, 08:01
wenn ich den jetzt so angeh dann krieg ich meine seitlichen nicht durch, der hat nämlich keine Papiere.

Dann mach doch eine kleine Tour zu dem anderen TÜVler wegen dem KZH und nebenbei fragst du ob er die Reifengrösse gleich miteintragen kann. Wenn nicht hast du halt immer die Bescheinigung dabei. Du machst dich unnötig verrückt.

Hoschi
31.05.2018, 09:21
Ich hatte auch keine Papiere, hab einfach LS650HO eingeschlagen und den dann per Einzelabnahme eintragen lasen.

Specter
31.05.2018, 09:37
Doch passt schon, der Tacho wird ja nicht vom Reifen angetrieben und der neue Reifen läuft ja pro Umdrehung weiter also auch schneller ... oder?

richtig



Und wenn das stimmt das der Tacho eine Genauigkeit von 5-8 % haben darf dann sind das ja bei 100km/h 5-8km/h die der Tacho mehr oder weniger anzeigen darf ....oder?

Nicht ganz richtig, der Tacho darf zu viel anzeigen aber keinesfalls zu wenig.
Die Frage ist natürlich ob der der Tacho vor der Reifenumrüstung schon so
viel zu wenig anzeigt, dass es dann mit dem größeren Reifen passt.

Der Unterschied zwischen dem 80er und dem 90er Reifen liegt bei 4%, die
man mit dem 90er schneller dran ist ohne dass sich die Tachoanzeige zur
vorherigen Bereifung ändert.

Hodl
31.05.2018, 23:01
Dann mach doch eine kleine Tour zu dem anderen TÜVler wegen dem KZH und nebenbei fragst du ob er die Reifengrösse gleich miteintragen kann. Wenn nicht hast du halt immer die Bescheinigung dabei. Du machst dich unnötig verrückt.
Jaja das ist doof wenn man das mit den Süddeutschen auf WhatsApp und mit den anderen hier diskutiert. Die Süddeutschen wissen schon bescheid.
Ja ich werde den Umweg machen, hab mich mit dem ersten TÜVer in Verbindung gesetzt und werde nächste Woche nen Termin ausmachen. Werde den seitlichen eintragen lassen und die Reifen nicht erwähnen - Ende

@ Specter: ja das sind dann 4km/h. Ich hab nen Minitacho dran da ist der Unterschied zwischen 90 und 100 ca 1cm. Also mal ehrlich wenn ich da beim fahren die 4km/H einhalten will dann muss ich da ja die ganze Zeit auf den Tacho glotzen, da kann ich ja gleich mit Handy fahren. Das ist doch absolut unrealistisch. Leider ist das ja Gesetz und der TÜVer kann sich drauf berufen und du bist dann der Depp.

Ich hoff das der erste TÜVer nicht so streng ist und wenn der seitliche durch ist, dann ist ja gut.

Ich danke euch für eure Antworten, werde dann berichten was passiert ist.

Sigi
01.06.2018, 21:28
Die Süddeutschen wissen schon bescheid.
Ganz Süddeutschland? Nein! Ein kleines Dorf in Mittelfranken hält Whatsapp seit Jahren tapfer stand!
Hopfulix, der Zaubertrank wird alle!

Hodl
01.06.2018, 21:40
:smilie_happy_251::smilie_happy_251::smilie_happy_ 251:

Specter
02.06.2018, 21:26
ja das sind dann 4km/h. Ich hab nen Minitacho dran da ist der Unterschied zwischen 90 und 100 ca 1cm. Also mal ehrlich wenn ich da beim fahren die 4km/H einhalten will dann muss ich da ja die ganze Zeit auf den Tacho glotzen, da kann ich ja gleich mit Handy fahren. Das ist doch absolut unrealistisch. Leider ist das ja Gesetz und der TÜVer kann sich drauf berufen und du bist dann der Depp.


Ja, leider ist das ne ganz besondere Haarspalterei aber da kann man leider nichts machen :kopfschuettel:

vauzwo
04.06.2018, 09:10
Also ich hatte das beim Auto, und da stand dann in der Unbedenklichkeitsbescheinigung, das die nur gültig ist im Zusammenhang mit einer Tachoangleichung und einer Kotflügelverbreiterung.
Und wenn in der Bescheinigung keine Maßnahmen stehen, braucht es auch keine.
Das ist auch die Aussage meines Prüfers-er sagte das in der Bescheinigung alle Maßnahmen stehen, die man erfüllen muß--stehen keine drin , dann ist es so OK

Hodl
14.06.2018, 15:50
Sodala, war heute bei dem ersten Prüfer, musste zwar ne Stunde hinfahren aber es hat sich gelohnt!
Er hat mir die Reifen sowie den seitlichen Kennzeichenhalter ohne viel tamtam eingetragen.
War echt klasse, wir haben uns gut unterhalten und so nebenbei schreibt er mir die Papiere aus - Klasse!!!!!

Sigi
14.06.2018, 15:57
Weine nicht, wenn der Umfang schwillt... tam tam, tam tam.
Und ein Blech, das wo seitlich hängt... tam tam, tam tam.

So ungefähr?

Hodl
14.06.2018, 15:59
Musikalisch passt das!