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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Prüfbericht: Mitführpflicht



Sigi
10.04.2018, 14:36
Hi, die Dame von der Zulassungsstelle hat vorhin gesagt, dass es Pflicht ist den Prüfbericht mitzuführen.
Sie kennt auch Fälle, in denen das Kontrollhörnchen den sehen sollte und ein Bußgeld ausgestellt hat, weil nicht vorhanden.
Ich persönlich habe das noch nie gehört und schätze mal, ich bin damit nicht alleine.

Nur mal so zur Info.

Hoschi
10.04.2018, 14:44
ich war immer der Meinung den muß man nicht mitführen.
Wenn ich jetzt mal genauer drüber nachdenke, schleicht sich doch eine gewisse Unsicherheit von hinten an:thinking:

Sigi
10.04.2018, 14:53
Also, dass man sie aufbewahren und auf Verlangen vorzeigen können muss, wusste ich. Vielleicht hat sie das gemeint...?
Hab' jetzt bissi recherchiert und keinen Text gefunden, der sagt man müsse die HU Bescheinigung mitführen, aber seit 2010 die AU-Bescheinigung. :thinking:

Die sind doch ned ganz sauber...

Viertakter
10.04.2018, 15:07
Hmmm... den Prüfbericht braucht man für die Zulassung oder Änderungen im Fzg Schein.
Da aber oft die AU-Ergebnisse im Prüfbericht direkt vermerkt sind, man dann also keine extra AU Bescheinigung mehr hat, könnte das schon sein.
Da würde ich aber nur ne Farbkopie beilegen, damit der Bericht geschont bleibt, falls er sich abrubbelt.

Gruß Lutz

sticht
10.04.2018, 15:29
tja , öfter mal was neues ... beim letzten kontrollstop ( letztes jahr zum sommeranfang so ne großkontrolle "motorisierter zweiräder zum saisonstart" ) hiess es noch : abe is beim kraftfahrtbundesamt gelistet , da brauch man die abe nicht mitzuführen ! und jetzt brauch man sogar nen prüfbericht ?? ich bin empört :blabla: !

der-wirre-Irre
10.04.2018, 15:56
Alles kein Grund zur Panik.:smilie_happy_251:

Ich muss grade etwas umdenken, weil ich nun den Bollerroller nach StVZO zugelassen und die Vulcanette nach EU Zulassung betreibe.
Man muss keinen TüV Bericht und keine Anbaubescheinigung mitführen, egal welche Art von Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug hat!!!
Es sei denn man hat es noch nicht im Fahrzeugschein eintragen lassen. Dann sollte man den Krempel dabei haben, ...

Die Stempelei im Fahrzeugschein besagt ja das es mal eine HU gab und mit Erteilung der Plakette und des Stempels ist das ganze auch urkundlich fetsgehalten und muss für Kontrollen reichen. Wenn irgendwelche Kasper mehr sehen wollen, sollen sie einen Termin beim Fahrzeughalter machen und zwar so, das er Lust und Zeit dazu hat.

Das Geschwafel auf den Zulassungsstellen muss man auch nicht immer ernst nehmen. Dort arbeiten auch nur Menschen.
Was für mich aber z. Bsp. neu ist, wenn ich an der Kawa einen anderen Lenker montiere, muss ich den nicht eintragen. Dafür aber den Wisch (ABE) vom Hersteller mitführen.

An der eLSe sind Lenker aber nach wie vor eintragungspflichtig!!! Egal was euch der nette Herr beim Teilediscounter hinterm Tresen erzählt. Das bezieht sich nämlich nur auf EU zugelassene Fahrzeuge. Allerdings reicht dann übergangsweise auch das mitführen der Änderungsabnahme.

Ich mache nächste Woche auch einen Termin und muss den ganzen Klimmbimm (die Anbauten haben alle eine KBA-Nummer) einttragen, weil das Fahrzeug nur als Grundmodell zugelassen ist.
Wenn da was passiert, zahlt keine Versicherung, weil an dem Fahrzeug Teile verbaut sind, die sie als Versicherer dem Grundmodell nicht zuordnen können.

Klingt bescheuert, ist aber so, ...:smilie_baby_019::blush::99popel:

StevenAirbourne
10.04.2018, 22:42
Ich habe meinen Prüfbericht der Hauptuntersuchung immer dabei, egal ob beim Auto oder beim Moped. Sehen wollte das aber bei mir noch keiner. Die haben immer nur auf den Stempel im Fahrzeugschein und auf die Plakette geguckt.

vauzwo
11.04.2018, 08:15
Ist Bullshitt, man hat lediglich eine Aufbewahrungspflicht.
habe gerade im Rechtsforum nachgeschaut.
Das ist ein Irrtum und wer was zahlen mußte, kann es wieder zurück fordern.
Und Aufbewarungspflicht beinhaltet, das man den Prüfbericht bei einer Prüfstelle oder auf einer Polizeidienststelle vorlegen kann.
Nur wenn man ihn weg schmeisst kann es Probleme geben.

Und wer es nicht glaubt--sucht im Netz. Und nicht nach Meinungen sondern nach rechtlichen Fakten.

dest4b
11.04.2018, 09:00
eben im schein steht ja alles drin .. in meinem zumindest.

TheCrow
11.04.2018, 09:11
Ich habe meinen Prüfbericht der Hauptuntersuchung immer dabei, egal ob beim Auto oder beim Moped.

Wenn man nur ein Auto und ein Mopped hat, mag das ja noch angehen - ich schaff' das aber nicht mehr... Sollen die mir doch einfach ein Bußgeld reindrehen, wenn ich HU-Bericht nicht dabei hab'. Ich halte die Aussage der Zulassungstante mal für einen gepflegten Aprilscherz...
Bisher haben Führerschein und Kfz-Schein (Zul.Besch. 1) immer ausgereicht. Sogar in der ehem. DDR - und DIE waren wirklich streng und kannten sich gut aus!!!

Nockenwelle
11.04.2018, 09:18
Genau, nicht mitgeführte Papiere kostet so 10€

Piefke
11.04.2018, 13:24
So eine Auskunft habe ich auch mal bekommen, das man die Berichte mitschleppen muss.
Ich sehe nur absolut keinen Sinn drin. TÜV Bericht und ASU Bericht bei sich zu haben.
Wenn ich beim TÜV war und auch ASU machen musste und beides bestanden habe bekomme ich
die Plakette, falle ich durch eins durch bekomme ich keine Plakette. Die Plakette ist ein amtliches
Siegel,also wozu muss ich dann noch den Papierkram mitschleppen??? Zweifeln die ihr eigenes
Siegel an?
Häng ich mir noch ne Tasche um, um alle Berichte für Auto und Motorrad mitzuschleppen? Fällt aus.
Alle Jubeljahre mal in eine Kontrolle zu kommen,dann bezahl ich lieber die 10 Euronen:smilie_baby_018:

vauzwo
12.04.2018, 08:07
Man muß sie nicht dabei haben !!!!

Ich habe es schon einmal gepostet : Führerschein und Fahrzeugpapiere ja, Prüfberichte nein.
Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.
Es gillt die Aufbewahrungspflicht, nicht die Mitführpflicht. Und somit kostet es NICHTS

Seitenschneider
14.04.2018, 09:24
Bei eventuell mitgeführten Kopien von Dokumenten (wegen Verlustgefahr) würde ich auf jeden Fall nur eine Schwarz- Weiß- Kopie machen und die auch noch unübersehbar mit der Aufschrift "Kopie" versehen. Ist schon vorgekommen, dass wegen Farbkopie (zu nah am Original) Urkundenfälschung mit allen unangenehmen Folgen unterstellt wurde.
Heinz

TheCrow
24.04.2018, 10:13
Man muß sie nicht dabei haben !!!!
Man muß sie nur aufbewahren und auf verlangen bei einer Dienststelle vorlegen.

Das ist Gesetzlich geregelt und da brauchen wir nicht drüber diskutieren.


Könntest Du mal die gesetzliche Regelung zitieren - §, Abs., Gesetz reicht!
Nur damit die Diskussion dauerhaft beendet ist...

Billi33
24.04.2018, 11:29
§ 47a Abs. 4 StVZO (AU): "Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen."

TÜV-Bericht § 29 Abs. 10 StVZO: · TÜV-Bericht muß aufbewahrt werden

Gruß Jan

vauzwo
24.04.2018, 13:26
Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?

Hoschi
24.04.2018, 19:27
Der Fahrzeugführer hat sie ... auf Verlangen zuständigen Personen ... auszuhändigen.
Zuständige Personen sind ja auch die mit Befugnissen am Strassenrand stehende Mitbürger:thinking:Kann man also so oder so sehen.

Billi33
24.04.2018, 21:17
Wenn Bescheinigungen dabei - aushändigen. Wenn nicht, spätere Vorlage - keine Mitführpflicht!

Billi33
24.04.2018, 21:37
Hintergrund der Diskussion ist das in der Vergangenheit lokal vermehrte Auftreten gefälschter TÜV-Plaketten. Deshalb wird empfohlen, die Prüfbescheinigung mitzuführen um so bei einer Kontrolle den Anfangsverdacht gleich ausräumen zu können!
Eine generelle Mitführpflicht gibt es nicht, es erspart Übervorsichtigen nur den Weg zum Amt...

vauzwo
25.04.2018, 07:50
Da hab ich noch was:

Achtung, Kontrolle! Zwei Dokumente müssen Autofahrer dann auf Verlangen stets vorzeigen können: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt. Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden.

Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden. Daraus weist der Tüv Nord hin. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.

TheCrow
25.04.2018, 10:06
Danke Billi33 , aber ist sonst keiner des Googlens fähig ?

Da schließe ich mich an - an den Dank...

Ansonsten bin ich der Meinung, dass Behauptungen, etwas sei eindeutig gesetzlich geregelt, auch immer mit Rechtsquellen hinterlegt werden sollten.
OK - vor Gericht kann ich da häufig drauf verzichten, weil ich es idR mit Profis zutun habe, die ihr Metier aus dem FF kennen - aber bei einer Diskussion mit Verwaltungsangestellten des mittleren Dienstes oder Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, die behaupten "man müsse" dies oder das "mitführen" sollte man schon die Quellen wenigstens einigermaßen parat haben, denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen! In einer "abschließenden" Antwort, nicht annäherungsweise Quellen für seine "Rechtskenntnisse" angeben zu können, deutet darauf hin, dass hier jemand ebenfalls dem SABVA-Prinzip handelt.
Übrigens: wenn eine Diskussion hier nicht das Ziel hat, dass am Ende zumindest ein gemeinsamer Informationsstand erreicht wird - dann können wir hier gleich zu machen (und z.B. direkt im Wiki schmökern gehen...)

@vauzwo: googlen? Nö - wozu? Googlen müßte ich, wenn ich eine Behauptung widerlegen wollte, die mir falsch erscheint aber nicht wüßte warum. Wenn jemand eine abschließende Antwort auf eine (Rechts-)Frage geben will, sollte er es so tun, dass der Andere damit etwas anfangen kann.
Übrigens "laut Gesetz" klingt offiziell - ist aber eine typische Formulierung von Journalisten, die zu faul zum Recherchieren sind. Solche Formulierungen werden dann gern per copy n paste unreflektiert übernommen. Klingt ja auch gut... Ist wie mir dem Wort "Winterreifenpflicht". Diese "Pflicht" ist ebensowenig eindeutig gesetzlich geregelt, wie die "Sommerreifenpflicht" oder die hier thematisierte "Mitführungspflicht für TüV-Berichte".

Billi33
25.04.2018, 10:26
...denn diese Herrschaften haben ob ihres häufig sehr flexiblen Einsatzes in einem immens großen (Rechts-)Bereich nicht immer die Ahnung mit Löffeln gefressen!...

:smilie_happy_251: ...wohl wahr!

vauzwo
25.04.2018, 12:27
Nach langem Lesen von Gesetzestexten, weiß ich wo das Gerücht herkommt : Im Bereich der Personenbeförderung ( Taxi, Bus usw. ) muß der Prüfbericht mitgeführt werden.
Für alle Andere gilt nur eine Aufbewarungspflicht.

Und wer es nicht glaubt soll sie halt mitschleppen--am Besten Koffer ranschrauben und mit Papieren füllen--jeder wie er meint.

Und wer es anzweifelt und zu faul ist selber nach zu schauen--kann mich mal:smilie_baby_018:

TheCrow
25.04.2018, 13:38
:smilie_happy_251: ...wohl wahr!

Ich meinte das weit weniger gehässig, als es vielleicht klang. Wenn heute jmd. bei der Pol im Innendienst beschäftigt ist, weiß er nicht, ob er nicht morgen doch vor der Disse stehen muss und Drogentest verkaufen soll, ober Übermorgen an einer Großaktion zur Kontrolle des Güterkraftverkehrs. Oder beim Landkreis heute im Jugendamt und morgen in der Zulassungsstelle. Ist eben alles ein wenig zu flexibel im öffentlichen Dienst geworden...

@vauzwo: Hey, Du hast ja Recht - dass wollte ich auch gar nicht bezweifeln! Ich bin sogar der gleichen Meinung, wie Du!
Aber ich war zugegebenermaßen zu faul, um meine Meinung - mit dem Anspruch die Diskussion zu beenden - so darzulegen (also mit Gesetzt und §§), dass jemand mit meiner Antwort im Zweifel auch die nächste Kontrolle der Pol bestehen kann - weil er sagen kann: da schaun se doch mal in §xxx StVZO nach, Frau POKin). Egal: hat ja der Billy für uns beide erledigt...! Druschba nach Bärlin!
Friede? :wink:

Billi33
25.04.2018, 17:46
Wurde auch nicht gehässig aufgenommen - würde mich als Pensionär ja beinnahe persönlich angegriffen fühlen...:thinking:
Druschba nach Hannover!:yeah:

Gruß Jan