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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : hintere Blinker ab bei Ochsenaugen?



Der_Christoph
23.11.2004, 23:07
Moin, Moin

ich will im sommer mit Fritz meine Kabel in den Lenker hauen und dann Ochsenaugen dranbacken. Darf ich da die hinteren Blinker abmachen?

Gruß

Der_Christoph

Jens
24.11.2004, 03:27
Heidiho!!

Das hängt von deinem Baujahr ab.

Ich kann das, ich hab aber auch Bj 89. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube ab Bj 90 ist das nichtmehr möglich.

Ich bitte die Tüf-Päpste unter uns um Korrektur.

Ansonsten, kann ich nur sagen das vier Einzelblinker meinen ästhetischen Geschmacksinn stören... ;D

Ride on

Jens

Ingo
24.11.2004, 10:52
Also bis Bj 86 ist es leicht möglich ohne hinteren Blinker.
Aber ab 87 ist es eigentlich nicht mehr zulässig. Man kann es zwar eintragen lassen, aber manche Bundesländer (z.B. Bayern) sind da Polizeitechnisch hinterher.
D.h. obwohl eingetragen halten die dich an und suchen halt solange an Deinem Mopped bis sie was anderes (nicht ganz so legales) finden.

Es gibt heutzutage so geile Miniblinker für hinten, da geh ich das Risiko lieber nicht ein.

Meine ist Bj89 und der TÜVler (extra Motorrad TÜVler) wollte mir die Ochsenaugen auch als alleinige Blinker eintragen, hat mich aber gewarnt, das man damit (jedenfalls bei uns hier im Kreis) Regelmäßig von der Polizei angehalten wird.

Gruß
ingo

Hier auch noch der TÜV Auszug warum man ab 01/87 keine alleininge OChsenaugen habe darf (offiziell):

"alle ab 01/1987 in den verkehr gebrachten maschienen dürfen keine nach hinten scheinenden lichter an beweglichen fahrzeugteilen befestigt haben"

Und das würde halt bei den Ochsenaugen zutreffen.

Super-Goofy
24.11.2004, 11:06
... ich sach ja, BJ 86 muss sie sein! :P

(datt war der Hunni)

Der_Christoph
24.11.2004, 11:56
Dann muß ich mir noch ein paar miniblinker dranbasteln. krieg ich auch hin!!!!!
hoffe ich

hardy
24.11.2004, 14:49
hallo christhoph,
habe baujahr 1991 und keine blinker hinten,
und alles von den tüftlern.
bikergruß hardy

AYGOR
24.11.2004, 15:39
Moin Leuts!

Das ist mal wieder so ne sach mit:

"Liegt im Ermessen des Prüfers"

Wir sind uns ja einig das O-Augen auch nach hinten Blinken - also sollen sie auch nach hinten sichtbar sein!

Und darauf beieht sich der Prüfer!

Habt ihr ne Drag-Bar mit 1M Spannweite werdet ihr sicher weniger probs haben als mit dem Original Bonanza-Rad Teil mit nem spann von 30 cmm oder so!

Also wi für alle Änderungen ruft beim TÜV eures Vertrauens an, erfragt den Namen eines Moped-Zuständigen Prüfers, konferiert mit ihm, erklärt ihm was ihr machen wollt. Dadurch fühlt er sich gebauchpinselt und entwickelt eine plötzliche Eigendynamik, die fast alles Eintragbar macht!

Und noch einfacher wird alles wenn das Einspurige vehikel vor 1983 Zugelassen wurde und scheissegal ist alles was vor ca 1950 zugelassen wurde!


Schögrü

AYG

Distel
25.11.2004, 23:55
Ich finde nur Lenkerblinker auch mit das Schärfste wo gibt.

Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, wie riskant man da unterwegs ist. Ich bin sehr oft übersehen worden, besonders, was den Nachfolgeverkehr anging. Ich war schon soweit, dass ich meinen Arm mit raushalten wollte, nur um beim Abbiegen nicht von hinten umgepölt zu werden.

Nur so als Gedankenanstoß, bevor man sich todesmutig darauf einlassen will.

Jogi
29.11.2004, 18:50
Moin Moin,

Ochsenaugen als alleinige Blinker offiziell nur bei EZ vor dem 1.1.1987. Lenkermindestbreite 560 mm und die Lenkerkröpfung muss stimmen.

Manche Prüfer tragen auch danach bei ausreichender Lenkerbreite Ochsenaugen als alleinige Blinker ein. Hierbei immer drauf achten, dass ein Zusatz reinkommt, dass das Mopped hinten keine Blinker dran hat. Ansonsten könnte sich der Prüfer mal in dem Fall der Fälle darauf berufen, dass bei seiner Abnahme hinten noch Blinker dran waren.

Was die beweglichen Fahrzeugteile angeht: Was heißt beweglich im Sinne des Paragrafen? Wenn der Rahemn das feststehende Teil am Mopped ist, dann dürfen demnach auch keine schwingenfesten Blinker zulässig sein, oder? Mein ehemaliger Prüfer ging da etwas logischer vor, der Lenker hat eine NOrmlage und wird üblicherweise nicht sehr weit eingeschlagen, auch nicht beim Abbiegen, daher fällt der Lenker nach seinem Verständnis nicht unter den Begriff "bewegliches Fahrzeugteil".

Ich fahr auf nem 90er Rahmen seit 9 Jahren nur mit Lenkerendenblinker rum, da hat mich bisher noch keiner angehalten.

bis denn

Jogi