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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reiserecht



Baba
23.03.2017, 10:22
Kennt sich einer damit ein bisschen aus? Wir hatten bzw. ich hatte be ebay vor sehr langer Zeit einen Reisegutschein für ne Ferienwohnung im Harz geschossen. Ende des letzten Jahres den Termin per Tel. klar gemacht 2 Tage vorher losgefahren da wir noch woanders waren, kommen zu der Wohnung und erhalten eine Absage.

Begründung: Sie hätte sich entschlossen den nächsten Tag ins Krankenhaus zu gehen da sie schon länger starke gesundheitliche Probleme hätte. Sie hätte auch schon 2 Tage lang versucht uns per Tel. zu erreichen aber wir wären ja nicht dran gegangen und eine andere Nummer hätte sie ja nicht gehabt.

Geht sowas überhaupt?

der-wirre-Irre
23.03.2017, 11:07
Geht sowas überhaupt?

Natürlich geht das. Ihr habst doch selbst erlebt.:heilig:

Im Gunde ist es aber so, das ihr einen Vertag geschlossen habt mit dem Vermieter.
Der wurde nun von Seite des Vermieters nicht eingehalten.
Über die Begründung kann man denken was man will, geschickt gewählt ist sie schon.

TheCrow
27.03.2017, 08:35
Geht! Habt Ihr doch erlebt...

Ob diese Begründung dann ein "No-Show" zu rechtfertigen mag???

Die Begründung "Krankenhaus" hat einen großen Vorteil: heutzutage gibt es eigentlich kein Krankenhaus, wo man so mal eben stationär aufgenommen wird - Wartezeiten von mehreren Wochen, ja sogar Monaten, sind die Regel. Und: in Krankenhäusern wird mehr dokumentiert, als operiert.
Wenn man also dies in seiner Klageschrift darlegt und behauptet, gar nicht im Krankenhaus waren, und wenn doch: dass die Beklagten schon länger (als 2 Tage) wußten, dass sie ins Krankenhaus gehen würden, wird die Verteidigung der Beklagten nicht nur aus bloßem Bestreiten bestehen können... Sie werden schon darlegen müssen, wann die Eingangsuntersuchung und Aufnahme erfolgt war... Schließlich wußten die Vermieter ja schon sehr lange, dass man im Harz aufschlagen würde.
Wobei noch zu klären wäre, inwieweit der Krankenhausaufenthalt überhaupt kausal für das Nicht-Zuverfügungstellen einer Ferienwohnung sein kann. Gerade in Ferienwohnungen ist die Anwesenheit der Vermieter nicht erforderlich. Vermietfähig machen und Schlüsselübergabe muß ja nicht höchstpersönlich vom Vermieter gemacht werden.
Zunächst sollte man aber mal die Vermieter anschreiben und seine Forderung präsentieren:
a) Urlaub fällt aus: Schaden ist alles, was man nicht aufgewendet hätte, wenn man nicht gemietet hätte: da wäre die unnütze Anfahrt/Rückfahrt, die Miete (und ggf. ein Ersatzquartier für eine Nacht), der Hundesitter zu Hause, etc., etc. . Vorsicht bei den Besuchen auf dem Weg: diese könnte abgezogen werden, weil man dort sowieso hingefahren wäre.
Oder:
b) Urlaub in einem anderen Quartier: die Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass das eigentliche Quartier nicht zu Verfügung stand.
Fristsetzung nicht vergessen!
Erst wenn die Vermieter nicht zahlen, oder die Zahlung ernsthaft und endgültig ablehnen, ist Klage geboten... Für die Klage sollten dann alle Schäden (Einbußen) durch Quittungen/Rechnungen beweisbar sein! Wenn man sich aussergericht auf einen Teil der Summe einigt: auch gut. (?)
Im Detail kann Euch, der/die Rechtsanwalt/in Eures Vertrauens aufklären und beraten. Er wird den Sachverhalt anhand Eurer Schilderungen besser beurteilen können und anhand der vorhandenen Belege den Rahmen des Schadensersatzes einschätzen können. Ein Motorradforum ist nicht der Ort, an dem fundierte Rechtsberatung stattfindet...
Ein Restrisiko wird allerdings immer verbleiben! Insbesondere das, dass die Vermieter u.U. zahlungsunfähig sind!
Ihr wisst ja: vor Gericht und auf hoher See...

Baba
27.03.2017, 19:37
Ja klar Danke, vor Gericht und auf hoher See. Mit Gericht hab ich ja noch nen Ding mit dem Exmieter offen im Mai :thinking:. Tatsache ist: wir hatten mit Halbpension und da wird schon jemand vor Ort sein müssen der uns versorgt. Wer auch immer wäre mir egal gewesen! Quittungen und Belege woher denn, wer denkt an sowas. Schreiben wird gemacht auf die bereits getätigten Vorauszahlungen, den Sprit für die Hin und Rückfahrt und Essen mussten wir ja auch noch was. Von der nicht erhaltenen Erholung mal abesehen und Rechtsanwalt gibts erst dann wenn sich hier nichts tut bei der Dame.

Der Witz ist ja noch nachdem ich gefragt habe was mit meiner bereits gezahlten Summe wäre kam die Antwort machen Sie mir doch mal ein Mail.
Übrigens Krankenhaus hin oder her, es gibt ja ausser mir keinen Zeugen weil Anke ja noch im Bus war. Die Begründung mir gehts schon länger schlecht und ich hab mich jetzt entschieden morgen ins Krankenhaus zu gehen, also wir hatten ab Mittwoch gebucht und am Montag hat die nette Dame versucht abzusagen. Entscheidung 3 Tage vorher?

Onkel Ralf
27.03.2017, 21:22
Ich misch mich hier mal ein da wir auch eine Ferienwohnung vermieten.
Wenn wir eine Buchung bestätigen ist diese verbindlich und rechtlich gesehenen ist es egal ob telefonisch oder schriftlich wobei schriftlich immer besser und einfacher ist.
Wenn ich keine Stornierungsfristen in der Bestätigung angebe ( aus Sicht des Vermieters gesehen) und dann den Gästen vor der Tür absage habe ich die A-Karte.
Will damit eigentlich nur darauf hinweisen wenn Du was in der Hand hast wo steht welche Fristen der Vermieter hat stehen Deine Karten ganz gut.
Hast Du nichts weiß nicht wie sich das verhält. Also wir haben noch keinem Gast auf diese Art und Weise abgesagt, eigentlich gar keinem.......

Baba
27.03.2017, 21:24
Der ware Grund wird wohl der gesesen sein, wenn man über ebay solche Versteigerungen macht muss man rechnen auch Pech haben zu müssen. Ich hatte dies für insgesamt 135,00 Euro ersteigert, also 7 Tage 6 Übernachtungen mit Halsbpension für 2 Personen. Wird wohl zu billig gewesen sein, aber beweisen kann ich es leider nicht.

Onkel Ralf
27.03.2017, 21:32
Dann schalte einfach EBAY ein. Nicht umsonst gibt es dort den Käuferschutz.
Habe in einem ähnlichen Fall auch mein Geld zurück bekommen.

Baba
27.03.2017, 22:44
Hatte ich ja vor und die Bewertung sowie das ebay Forum einschalten. Der vermerk von ebay ist nur der genannte Verkäufer ist bei ebay abgemeldet

Onkel Ralf
28.03.2017, 21:36
Jetzt bleibt wohl doch nur ANWALT übrig. Ich hoffe Du hast was schriftliches und günstiger weise ne Rechtsschutz.

der-wirre-Irre
28.03.2017, 21:58
Bleibt die Frage, lohnt sich der Aufwand???
Greif mal einem nacktem Mann in die Tasche.

vauzwo
29.03.2017, 07:39
Rechtsschutzversicherung ?, dann ab zum Anwalt.
Und dann kommt die Frage, warum konnte man euch nicht erreichen ?--Denn, sie müßen schon nachweisen, das sie es versucht haben.
Und wenn man mal bei großen Reisegesellschaften schaut, können die schon kurzfristig absagen, müßen dann aber die Möglichkeit--Geld zurück oder kostenloses Umbuchen geben.
Also ganz so einfach ist es nicht.
Es hängt also auch davon ab, ob sie tatsächlich 2-3 Tage vorher versucht haben euch zu erreichen.
Wie dem auch sei, den Preis bekommt ihr auf jeden Fall zurück--Schadenersatz ??--kann sein, muß aber nicht.

Baba
29.03.2017, 08:15
Hat alles seine Wahrheit, Rechtschutz hab ich ja. Auf den Anrufbeantworter hat die auch gesprochen 2 Tage vorher, schriftlich hab ich den Gutschein über die Ersteigerung der Ferienwohnung. Haben sonst nichts der Termin wurde per Tel. abgesprochen, Ferienwohnung buchen ist Mietrecht und da geht lt. Deutschem Tourismusbüro nur bei höherer Gewalt so kurzfristig.
Ich will doch auch nur mein Geld zurück und den Sprit ersetzt.

der-wirre-Irre
29.03.2017, 09:59
Wenn du das schon bezahlt hast, schreib die Vermieter an. Man muss ja nich immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Mahne dein Geld an, eventuell nen kleinen Aufschlag für Sprit und schau mal was passiert.
Das ganze natürlich per Einschreiben!!!

Dann kannst du zumindest nachweisen, das du deine Seite des Vertrags eingehalten hast.
Einen Anwalt und den ganzen Zauber kannst du dann immer noch einschalten.
Wenn es dumm läuft, werden die versuchen das ganze auszusitzen. Ist heutzutage weit verbreitet.

Baba
29.03.2017, 12:50
Tom der Brief ist gestern raus mit Zusammenwirkung von Anke. Die hatte sich so ein paar Sachen aus der Deutschen Touristikbranche und aus nem Rechtsforum rausgeholt. Logisch Einschreiben also mit Einwurfeinschreiben und bereits gezahlte Kohle, den Sprit für hin und zurück sowie ein Abendessen. Dafür gibts keine Quittung aber versuchen geht immer.