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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung und Heckfenderllänge



Distel
08.11.2004, 13:46
Hi Leute, ich weiß, dass es irgendwo geschrieben sein muss, kann es aber nicht finden. :-[

Frage: Mein Mopped hat eine deutsche Zulassung (keine nach EU-Recht). Habe ich dennoch Chancen, den Heckfender nach EU-Recht zu kürzen und damit beim TÜV durchzukommen?

Wer kann mir die wichtigsten Punkte mit unterschiedlicher Zulassung und den verschiedenen Heckfenderlängen noch einmal darlegen?

Danke an Euch. :D

Ingo
08.11.2004, 15:02
Ganz einfach:
Keine EU-Zulassung, Radabdeckung bis min. 15cm über Radachse im eingefederten Zustand.

EU-Zulassung: Keine Radabdeckung erforderlich.

Aber viele TÜVler gehen nach den neuen Richtlinien.
Musst nur den richtigen TÜV finden der dir das einträgt. Der eine macht das der andere nicht. Ist wie immer im ermessungsspielraum des Prüfers.

Viel Glück
Gruß
Ingo

Michel
08.11.2004, 15:14
Hallo @All,

und wie sieht es denn mit dem Spritzschutz aus.
Nach meinem Verständnis würde es ja bedeuten,
dass man gar keinen braucht, oder. ??? ??? ???

dLzG Michel

Ingo
08.11.2004, 15:16
Ja genau,
spritzschutz nach EG-REcht nicht merh notwendig.

HIer mal ein Text Ausschnitt:

Glücklich, wer ein Fahrzeug hat, das bereits nach EG-Richtlinien abgenommen wurde: Hier besteht bezüglich der Länge der Radabdeckung nach hinten keine eindeutige Vorschrift mehr, und zwar sowohl beim vorderen als auch beim hinteren Schutzblech.
Es wird allerdings allgemein eine "ausreichende"Abdeckung gefordert (Auslegungssache).
Ältere Fahrzeuge müssen theoretisch immer noch mit einer max. 150 mm über der Horizontalen der Radachse endenden Abdeckung fahren (bei belastetem Fahrzeug, vorn und hinten).

Gruß
Ingo

Drachenreiter
13.12.2004, 22:32
Ma ne andere Frage, betrifft unsere Savage nich, aber:

Weiß jemand, seit welchem Jahr diese 150mm gelten?

Bill
14.12.2004, 00:57
Nabend,

ich glaub, die 150 mm-Regel betrifft unsere Savage schon. Zumindest meine mit Baujahr 1987.
Werde mal nachschauen in www.stvzo.de unter Radabdeckung.
Ich erinnere mich gut an die frühen 90er Jahre, als alle zwei Jahre immer das Geschraubel mit dem Plastikding, das ansonsten im Waschbecken der Garage lag, anfing.
Aber irgendwann war das Ding verschwunden und es ging auch so.
Aber ich erinnere mich daran, daß das Kunststoffding hinten tiefer runterging als das Kennzeichen und auch noch Platz bot für so einen Rückstrahler, bis ich eines Tages bemerkte, daß Andere den Rückstrahler in dem neckischen Plastikbügel hatten.
Komischerweise hatte mich einst ein TÜV-Prüfer wegen der verdächtig wirkenden Gewinde mit dem Verdacht auf "sonstKennzeichenobenhabenunddaherböserBube" volles Rohr durchgeschmissen. Der wollte sogar eine ABE für den original Auspuff sehen, weil er nicht glaubte, daß so ein kurzer Topf rechtens wäre.
Als richtig gesetzestreuer Bürcher hab ich klaro hinten mittig ein Kuchenblech, so wird das Auge des Gesetzes wohlwollend darüberschweifen und meinen Passantenfußfön übersehen.

Gruß
Jürgen
www.ingbilly.de

TheNobleSavage
14.12.2004, 08:33
Und jetzt die Masterfrage:


Ist es möglich, eine deutsche Zulassung offiziell in eine Zulassung nach EG-Recht umzuwandeln, damit man nicht mehr von wohlgelaunten TÜV-Prüfern abhängig ist???

LG,
Bene

Ingo
14.12.2004, 09:26
@Bene

Definitiv nicht.
Das mit der EG-Zulassung kann nur der Hersteller.

Gruß
Ingo

P.S. ABer Du kannst Dir bei einem guten Tüvler auch eintragen lassen das Du mehr als 15cm über Radachse hast.

Jogi
14.12.2004, 09:29
Moin Moin,

Drachenreiters Frage bezieht sich nach meinem Verständnis darauf, ob die 150 mm auch bei alten Moppeds gelten. Gute Frage, aus dem Bauch raus würde ich mal tippen, dass es ähnlich wie die Bestimmungen mit der Beleuchtung ist, also grob was vor Mitte der 50er Jahre erstzugelassen wurde, könnte diese Bestimmungen nicht haben. Genaueres weiß ich da aber auch nicht.

Von deutschem Recht nach EG Recht umtypen? Nur wegen dem Schutzblech? Da würd ich mir lieber nen Prüfer suchen der mir aufgrund des EG Rechts nen kurzes Schutzblech einträgt. Ich kenn da aber z. Z. auch keinen. Bis auf das Schutzblech (was eventuell noch den deutschen Vorschriften angepasst werden könnte) hat das EG Recht aus meiner Sicht nur Nachteile. Vier Blinker, Spiegelgröße mindestens 100 qmm, zwei Spiegel sowieso, etc. Da kann ich mit den 150 mm gut leben. Baut euch doch lieber nen verstellbares Heckteil bei dem ihr bei bedarf die notwendige Schutzblechslänge rausziehen könnt.

Wer schon mal bei Scheißwetter ohne Heckfender bzw mit einem kurzen Heck gefahren ist, der weiß wie sowas saut. Aber OPtik ist ja alles....

bis denn

Jogi

TheNobleSavage
14.12.2004, 16:20
Hallo!

@Jogi: Das freut mich ja richtig, dass die Hinterradabdeckung der einzige Vorteil ist, den das EG-Recht mit sich bringt. Da brauche ich mich aufgrund meiner deutschen Zulassung endlich nicht mehr zu schämen! Sehr vorteilhaft, besonders im Zuge der aktuellen Patriotismus-Diskussion! ;)

@Ingo: Kann man sowas tatsächlich richtig eintragen lassen?? Bisher dachte ich, dass wenn von gnädigen TÜV-Prüfern die Rede ist, gemeint ist, dass bei der HU sowas "übersehen" wird.
Wie sieht das generell aus mit Eintragungen von solchen "Abweichungen" (eben Heckfenderlänge, oder auch nur-Ochsenaugen bei neueren BJ, oder so) oder auch Eigenbauteilen? Steht dann da im Schein so Sachen wie "ohne Spritzschutz", "Eigenbau-Fußrasten", "selbstgeschnitzter Krümmer" ??? Ich kenne nur die "normalen" Eintragungen, mit Herstellernamen und Prüfnummern!
Kann man einzelne Eigenbau-Teile genauso eintragen lassen wie Zubehör-Parts?? Oder ist das irgendwie teurer und komplizierter (Einzelabnahme)??


Gruß,
Bene

Drachenreiter
14.12.2004, 17:39
Jogi hat das ganz richtich verstanden.
Ich wollte sozusagen wissen, wie alt ein Mopped sein muss, damit das egal is. Ein Bekannter von mir fährt nämmich ne Sporty von 19-x-und-siebzig, und zwar komplett ohne Heckfender, wenn ich mich recht erinnere...außerdem hat er kein Blinkerrelais und wasweißich, und kommt so durch den TÜV. Deswegen wollt ich ma kucken, ob das an seinem Prüfer liegt (dann muss der komplett verrückt sein) oder am Gesetz.

Is ne Ecke bis zu diesem Bekannten, aber ich glaub, ich weiß schon, wo ich meine Maschine 2005 TÜVen werde.. ;D

Jens
14.12.2004, 19:19
Laßt das Teil doch einfach ab. Ich bin mit meiner früheren Maschine ohne Schalldämpfer (innenteil) rumgefahren. Das Teil hatte ich aber immer in der Satteltasche dabei. Prompt hat mich mal die grünen Landschaftsgärtner angehalten und denen habe ich erzählt die wäre vorhin rausgefallen und ich mache sie so schnell wie möglich wieder rein.

;D ;D ;D ;D

Sie hams geschluckt. Warum das auch nicht mit dem Spritzschutz?? Hat sich halt losvibriert...

Ride on

Jens der ohne Spritzschutz unterwegs ist und schon manches mal bei Regen ordentlich geflucht hat.

Ingo
15.12.2004, 09:34
@TheNobleSavage

Also eine Deutsche Zulassung auf EG REcht ist wirklich unmöglich. Da müßtest Du nämlich wie der Jogi schon sagt auch die ganzen unannehmlichkeiten mit in Kauf nehmen. Ist dann auch `ne Komplett neue Maschine, d.h. auch die Abgasgesetzte und dB müssen dem heuteigen Stand entsprechen.

Mit "gutem" TÜVler meine ich wirklich welche die auch Eigenbauten eintragen ohne Nummer und so weiter.
Meinst Du das Jogi überall `ne Nummer auf seine Teile draufgeschlagen hat ;D

Alles was man mit seinem TÜVler seines Vertrauens abspricht ist theoretisch auch machbar. Siehe auch mein 200er Umbau. Wird im Januar eingetragen.

Auch mein HEckfender ist ohne irgendein Gutachten und aus GFK. Da wird dann halt ein "geänderter Heckfender Typ Fatbob Style GFK" eingetragen.

Wie schon gesagt, alles ist möglich, aber am besten man hört sich mal um welche TÜVler sowas machen.

Gruß
Ingo

Jogi
15.12.2004, 09:58
Moin Moin,

wie Ingo schon sagte, es ist ne Menge möglich. Bei mir heißt der Eigenbaubremssatteladapter "BEutelratte" und die verstellbare Endkappe für den Supertrapp "Dackelfön" Alles selbstverständlich eingetragen.

@Drachenreiter: Harley, okay, da gelten wohl andere Gesetze. Blinker sollten dann aber vorschriftsmäßig dran sein. Wahrscheinlich drückt der Prüfer ein Auge zu.

bis denn

Jogi

Drachenreiter
15.12.2004, 13:40
Dackelfön!! Ich lach mich schlapp *grööhl* ;D;D;D Ausgezeichnet, wirklich!

@Auge zugedrückt:
Schaut so aus...was mich grad in Bayern verwundert.
Aber ein Großteil der HU war offenbar mit einer bejahenden Antwort auf die Frage "Ja geht die denn?" erledigt... ::)

TheNobleSavage
15.12.2004, 19:03
@ Ingo: Hatte das mit EG-Zulassung auch nie wirklich vor, das hat mich nur interessiert. Mein Nummernschild ist eh hinten mittig angebracht und dient so als Spritzschutz. Obs 15cm oder mehr Abstand sind weiss ich nicht und ist mir auch herzlich egal. Sollte irgendein grünes Männchen oder TÜV-Prüfer mal die Mühe machen nachzumessen und sich beschweren, wird halt vorrübergehen ein Provisorium drangeklebt.

Aber irritiert hast Du mich trotzdem. Ich dachte, nen Heckfender muss man nicht eintragen ???

Gruß,

Bene

Ingo
15.12.2004, 19:23
Ach noch was:
Das Nummernschild gilt nicht als Spritzschutz. Ein pingeliger TÜV Prüfer möchte unter dem Schild noch eine zusätzliche Platte (z.B. Kunststoff oder Alu) als Spitzschutz haben.
Es gibt aber auch TÜVler die da ein Auge zudrücken.

Gruß
Ingo

P.S. Wie schon gesagt, alles kann man Eintragen und muss man teilweise auch. Einen Heckfender der die Vorschriften was die 15cm betrifft und aus Stahl ist muss man nicht unbedingt eintragen (kommt drauf an ob er Stabil genug ist für den Sozibetrieb), aber sobald Du was ans Mopped schraubst aus GFK wollen die Graukittel zumindest ein Splitternachweis des GFK`s sehen, damit sie es eintragen.