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wolfsister
19.11.2006, 22:36
Danke Horst Schröder!

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die
Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4
Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich
im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen
Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

Ameise
19.11.2006, 23:33
;) ;D ;D ;D ;D 8-)

blue-thumper
19.11.2006, 23:44
das ist ja mal geil ;D ;D ;D

Attur
20.11.2006, 00:17
Sach ich doch: Sparen und bescheißen wollen gelernt sein! ;D ;D ;D ;D

Gruß Attur

rudiwolfen
20.11.2006, 01:42
Genau Attur,

frach mal das Merkel.

DLzG
Rudi

Hendrix
20.11.2006, 20:20
wer entwirft denn die Blaulicht-Halterung für uns eLSe :-?

Drachenreiter
21.11.2006, 21:03
Und ich Depp hab mich damals nie getraut, meinen BRK-Dachkeil im Alltag einzusetzen...wenn man auf sich aufmerksam gemacht hat, hat der nämlich durchaus funktioniert - so zumindest meine Erfahrung auf der einzigen Fahrt, bei der er je zum Einsatz kam.

der_Thomas
22.11.2006, 21:12
Musst halt nur aufpassen, dass, wenn dich dann die richtigen Polizisten anhalten, auch genug Leute in der Nähe sind, sonst gibt das zusätzlich zu den 20€ noch eins in die Fr..se.

molti20786
22.11.2006, 23:38
gute idee...
bloß 2 probleme: ich fahr entweder else oder cabrio... wie soll ich auf das stoffdach son magnetisches blaulicht kriegen... :-(
also doch wieder hinten anstellen im stau...

orka691
24.11.2006, 13:13
is ja nur geil ;D ;D

onecy67
24.11.2006, 15:29
gute idee...
bloß 2 probleme: ich fahr entweder else oder cabrio... wie soll ich auf das stoffdach son magnetisches blaulicht kriegen... :-(
also doch wieder hinten anstellen im stau...

wie wäre es mit auffe motorhaube????
;D ;D ;D ;D ;D ;D

Ameise
24.11.2006, 17:00
gute idee...
bloß 2 probleme: ich fahr entweder else oder cabrio... wie soll ich auf das stoffdach son magnetisches blaulicht kriegen... :-(
also doch wieder hinten anstellen im stau...

Oder holst dir so´n saugnapf und tust aufen Helm ;) ;D ;D ;D

Drachenreiter
24.11.2006, 20:37
So Leute, einma kurz Ernst, weil nich dass einer von Euch an diese Milchmädchenrechnung glaubt:


§132 StGB (Amtsanmaßung):

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

So viel zu den 20€ fürs Blaulicht. Und die Strafe für's rechts überholen gibt's auch noch - schließlich darf man's ja auch mit nem illegalen Blaulicht immernoch nicht.

Und auch das Überholen auf der Standspur ist wohl kaum eine Lösung:
Denn Du benutzt ja nicht nur die Standspur, sondern überholst nach wie vor immernoch auf der rechten Seite.

Wahr bleibt, dass rechts überholen theoretisch günstiger ist als drängeln.

Wahr bleibt aber auch, dass man bei beiden "Techniken" riskiert, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt zu werden.

Ich überhol trotzdem weiter rechts, wenn einer stur links bleibt...oder in der Mitte schläft, während sie links mit 240 vorbeiziehen.

moesimir
27.11.2006, 00:05
Hi ihrs

wenn ihr dann schon mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs seid, könnt ihr gleich die Mittelspurschleicher oder anderen Idioten anhalten und denen per eigens vorbereiteten Strafzettel (man kann sich sowas mit Hilfe der Informationstechnik schnell mal selber zurechtzimmern...) mal direkt selber zur Kasse bitten.

Die Einnahmen kann man dann dafür verwenden, wenn man mit dem Blaulicht und Martinshorn von ner echten Streife angehalten wird...

Dieser Tipp war umsonst, verantwortlich bei der Durchführung seid ihr selber!

moesi

RuWei
27.11.2006, 08:12
So Leute, einma kurz Ernst, weil nich dass einer von Euch an diese Milchmädchenrechnung glaubt:


§132 StGB (Amtsanmaßung):

"Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

So viel zu den 20€ fürs Blaulicht. Und die Strafe für's rechts überholen gibt's auch noch - schließlich darf man's ja auch mit nem illegalen Blaulicht immernoch nicht.

Und auch das Überholen auf der Standspur ist wohl kaum eine Lösung:
Denn Du benutzt ja nicht nur die Standspur, sondern überholst nach wie vor immernoch auf der rechten Seite.

Wahr bleibt, dass rechts überholen theoretisch günstiger ist als drängeln.

Wahr bleibt aber auch, dass man bei beiden "Techniken" riskiert, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt zu werden.

Ich überhol trotzdem weiter rechts, wenn einer stur links bleibt...oder in der Mitte schläft, während sie links mit 240 vorbeiziehen.

oh menno Drachi .............. du alte Spaßbremse ;) ;D ;D

gruß RUDI