PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anbaurichtlinien für hintere Blinker



Roy
18.06.2015, 11:38
hallo in die Runde,

kann mir jemand sagen wie weit ich die hinteren blinker in das FZG anbringen kann ( Abstand zum hintersten Punkt Motorrad ) ?
Hab bei meiner Suche leider nur die Bestimmungen auf der unten genannten Seite gefunden. Steht allerdings nichts drin von wegen wie weit sie im FZG angebracht sein dürfen.
Hab ein mitschwingendes Heckteil und würde die Blinker gerne i.B. der oberen Stoßdämpferaufnahme anbringen.

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/broschuere_lte_2010-12.pdf

Im voraus vielen Dank

Jogi
18.06.2015, 12:35
Moin Moin,

hier muss man erstmal nach StVZO und EG unterscheiden. Nach EG sind 4 Blinker vorgeschrieben, ich meine hier gibt es auch ein MAß von 40 cm bzgl. dem Abstand nach innen. Bin mir aber nicht ganz sicher da ich mich mit dem modernen Zeugs nur rudimentär auskenne.

Nach StVZO gibt es m. W. keinen Wert, es müssen aber die geometrischen Sichtbarkeiten eingehalten werden.
Alle LS sind nach StVZO zugelassen und daher könnte man entsprechend argumentieren. Anders sieht es aus, wenn diese Rücklicht-Blinker-Kombination verbaut werden soll, diese ist nach StVZO nicht zulässig, dann müsste man eigentlich auf EG-Bestimmung umrüsten bzgl. der kompletten Beleuchtungseinrichtungen.

Ich würde vorher beim TÜV vorsprechen und das abklären und mir dann passend eintragen lassen.

Gruß

Jogi

amok*schaffnix
20.06.2015, 00:37
Ich zitiere einfach mal aus nem anderen Forum (so kenn ichs auch):

"Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht"

Meine das sind in der StVZO Paragraphen 49a - 54. / EWG 93/92... EG is da bissi lockerer :sad:

Aber wie Jogi sagt: Einfach mal nachfragen, eigentlich sind die net sooo verbohrt ;)

pahld
20.06.2015, 07:55
Richtig am besten VORHER nachfragen/absprechen ,hab ich auch so gemacht.
Ergebnis:Nur Ochsenaugen von Hella mit Zulassung für Vorne und Hinten.
Und im Schein den Eintrag "ohne hintere fahrtrichtungsanzeiger" und das ohne Probleme seit 5 Jahren.

Dieter

Joehennes
23.06.2015, 10:51
Hab meine hinteren Blinker auch in Höhe der oberen Stoßdämpfer montiert, bisher keine Probleme bei der Hauptuntersuchung gehabt.
Gruß
Hannes