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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Else mit AME-Gabel - Reifenbindung



Jonny-MI
03.05.2015, 00:54
Hallo User; besonders die mit AME -Umbau.
War letzte Woche beim GTÜ zwecks HU. Reifen geht garnicht, da Bezeichnung ME 33 und ME 88 in Ziffer 15.1 und 15.2 nicht auf dem Reifen. Ist Das normal, Reifenbindung in Ziff. 22 kann ich noch nachvollziehen. OK in Ziff.22 stehen Metzler zur Zeit sind Dunlop drauf.
So - nen halben Tag beim TÜV-Nord rumtelefoniert - Muß doch nen Klacks ein so eine Eintragung. Weit gefehlt Nach 3 Experten für Motorräder ist jetzt das Fazit : Bei erfolgreicherTestfahrt durch speziellen Prüfer über Land und Autobahn ca. 3 Std. (a 120€) könnte was gehen. - Na Mahlzeit!!!! und nun???:a0302:

Ralle-bln
03.05.2015, 06:19
Nein normal ist das nicht, das unter 15.1/15.2 auf den Reifentyp eingegangen wird. Aber auch die Reifengröße unter 15.2 ist nicht normal. Normal währe 140/80-15 in der Zeile. Das muß mal im Zuge der Eintragung der Metzeler erfolgt sein. Metzeler hat für die eingetragenen Reifen ja eine Freigabe, aber schreibt nicht vor, wie die Reifenkombination in den Papieren einzutragen ist. Der damalige aaS hat die neue Reifengröße warscheinlich wunschgemäß eingetragen, aber dadurch das diese Größe nur mit den ME88/ME33 gefahrenwerden darf, hat er den Vermerk unter 15.2/15.1 mit rein genommen.
Du hast doch zu den Dunlops ne Reifenfreigabe. Richtig? Zwar bezieht die sich auf ein Fahrwerk im Orginalzustand. Aber wenn ein aaS wirklich mit Sachverstand arbeitet, wird er die die org. Räder und die alte missgückte Eintragung erkennen und korrigieren/ändern/umschreiben.
Oftmals sind es auch Übermittlungsfehler zw. Gutachter und Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle. Es ist manchmal ein Graus, was unter 22 so zu lesen ist. Die Sachbearbeiter haben keinerlei techisches Hintergrundwissen um den Sinn zu verstehen, dafür gibts ja die aaS.
Der 4. oder evtl. der 5. Sachverständige wirds dann werden, nur Geduld. Und dann ist das der Beginn einer wunderbaren Beziehung.

Gruß Ralle

Ach ja, du brauchst auf jeden Fall ein aaS der mind. §19 machen darf. Ein einfacher Prüfer darf nur prüfen u. ggfls bemängeln, aber keine Änderungen eintragen.

pahld
03.05.2015, 08:03
Da ist wohl ein Schreibfehler passiert bei mir sieht das so aus.
15808


Gruß Dieter

Jonny-MI
03.05.2015, 12:55
Danke für die schnellen Antworten von Euch;
der Mist ist, dass weder StrVerkAmt (war ich auch schon, da ich auch Eurer Meinung bin) noch TÜV irgendwie "kalte Füße" hatten wenn ich nachfragte. Werde am Montag wohl bei Burchard anrufen - vielleicht geht Das bei Ihm problemlos, ich glaube ne Komplettabnahme kostet bei Ihm so 200 Euronen.

Jogi
03.05.2015, 16:19
Moin Moin,

deine LS ist ja nicht auf AME umgetypt, von daher würde ich erstmal die alte Reifenfreigabe von der LS zücken, die mit dem ME33 und ME88. Da gab es auch die Freigabe für den 140/90-15. Dann gibt es bei Metzeler die Bescheinigung, dass der ME880 der Nachfolger ist. Wenn deine montierten Dunlops in der alten Freigabe drinstehen sollte es auch kein Problem sein. Die ME33 und ME88 Eintragung an der Stelle ist total Banane, das sollte aber jeder Prüfer wissen.

Ansonsten erstmal Dunlop antexten ob die dir ne passende Freigabe für die Reifen schicken können.

Wenn alle Stricke reissen dann die Reifenbindung austragen lassen.

Gruß

Jogi

Jonny-MI
03.05.2015, 18:29
Hallo Jogi,
So wie Du dachte ich auch erst - aber ....Unbedenklichkeitsgutachten von Reifenherstellern beziehen sich nur auf Fahrzeuge im Originalzustand (kleingedrucktes)
für Fahrzeuge mit veränderte Fahrwerksgeometrie gilt das nicht so TüV und die BA ist erloschen.

Jogi
04.05.2015, 08:01
Moin Moin,

dann such nen anderen Prüfer. Die Vögel werden auch immer alberner. Wenn erst die Reifen eingetragen sind tragen die einfach die Gabel mit Gutachten ein, da hat noch keiner ne neue Reifenfreigabe gefordert. Andersrum soll das nicht gehen, lachhaft. Entweder hat dein Prüfer keine Ahnung oder darf gar keine Abnahmen machen, also ein reiner HU und AU Kasper. Mit gesundem Menschenverstand sollte es gehen. Fahr mal zu ner anderen Prüfstelle die einen aaS haben und sprich mal mit dem.

Gruß

Jogi

Jonny-MI
04.05.2015, 23:30
Hallali,
wie gesagt habe mit 3 verschiedenen Tüfflern gesprochen, - bis jetzt das o.g. Ergebnis;
werde mir noch was einfallen lassen. Nervt nur ein bischen da ja Tüv abgelaufen und ich will fahren!!!!!

Jonny-MI
07.05.2015, 23:45
War gestern in Bielefeld, wegen Radlager einpressen beim Jimmny. Bin dann mit den LS Papieren beim dortigen TÜV vorstellig gewesen - ... "wieso Fahrwerkänderung? Sind doch nur die Gabelbrücken (??), kannst doch alle freigegebenen Reifen fahren" und...
wir sind angewiesen worden die Herstellerreifenbindung (hier Metzler ME33 und ME88) nicht mehr auszutragen bis bundeseinheitliche Regelung kommt. Ja das Problem ist bekannt (StVZO-EU Urteil (Wettbewerbseinschränkung) wir warten auch seit Jahren auf politische Regelung."
Na da muss ich wohl nach Bielefeld HU machen um weitere 2 Jahre im "grauen Nebel" weiter zu fahren.

Jogi
08.05.2015, 08:10
Bis bundeseinheitliche Regelungen kommen bin ich in der Kiste. Was soll den der Quatsch? Fakt ist, der ME88 und ME33 sind ausgelaufen. Die sollten dir doch dann zumindest deine aktuellen Reifen eintragen können. Man bin ich froh vernünftige Prüfer zu kennen!

Jonny-MI
11.05.2015, 20:01
So, war Heute beim "Trecker - TÜV" habe dem Prüfer ne dicke Mappe mit Zertifikate aus dem Internet über alles was so an dem Fahrzeug verbaut ist in die Hand gedrückt. dann hat er fluchtig darin geblättert, die Reifengröße und das Licht kontrolliert, den Schnorchel in den Auspuff gesteckt und die Plakette angebracht. - Jetzt hab ich erst mal nen Stempel!
Trotzdem werde ich versuchen die Papiere zu bereinigen. Ich hab letztendlich keine Lust beim jedem Stop mit der Rennleitung zu diskutieren.

Viertakter
11.05.2015, 22:55
Jaja, Reifenbindung austragen... das ist für manchen Prüfer so schlimm wie für'n Priester dem Herrgott abzuschwören und den Deubel anzubeten.
Sowas ist für die ne heilige Kuh, auch wenn die gar nicht mehr lebt, weils bestimmte Reifen gar nicht mehr gibt.

Hatte ja das letzte Mal mit dem Gespann und Enten-Hinterreifen mal wieder das Thema. Nen 125'er 15" gibts nicht von Metzeler, Dunlop & Co., und vom Autoreifenhersteller gibts kein Pendant für das Vorderrad, ergo auch keine Freigabe. Der gute Prüfi gnargelte nach kurzem Rückruf beim Kollegen "jasiekönn'sofahren...". Austragen? Niente, nada, nigges, nietschewo. Andererseits: Kostet ja auch wieder und den Spass den man dabei haben kann beim Prüfen, was nicht prüfbar ist.
(@Fenderwulf: Du bist ja dann auch bald dran mit dem Spässken.... ;o)) )

Aber: Für alternative Bereifung immer schön die Freigabe beiha'm! I.V.m. und so...

der-wirre-Irre
12.05.2015, 11:38
Ich hab letztendlich keine Lust beim jedem Stop mit der Rennleitung zu diskutieren.

Das kann auch sehr unterhaltsam sein!!! :heilig: Ich hatte das letztes Jahr, hat so 1,5 Stunden gedauert. Zwischendurch wollten die mir die Karre stilllegen, dann haben wir uns auf ne Wiedervorführung geeinigt, incl. Anzeige und Kohle. Am Ende wurde das ganze fallen gelassen und ich durfte vom Platz bollern.
Meist läuft es zwar unkompliziert und freundlich ab, wenn ich den ganzen Papierkram auspacke, winken die meisten Beamten schon ab und wünschen "gute Fahrt". Nevig ist es trotdem, ...

Aber du kannst wenigstens erstmal fahren!!!:IMG0: Lass es einfach auf die zu kommen und freu dich des Lebens!