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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Paragraph 70 StVO....



Counting
12.03.2015, 19:35
Hallo Leute, mein Projekt ist fast abgeschlossen der Umbau ist fertig, der tüv hat nach dem 3 ten mal auch alles abgeknickt und bei der HU mit Bravour bestanden ebenso hab ich vom Prüfer ein Positives Gutachten nach Paragraph 70 (Brems,Stand und Blinkerlicht an einem beweglichen teil befestigt nämlich dem fender und der ist mitschwingend) bekommen.

Frohen mutes bin ich dann mit allem zur Zulassungsstelle die mir ganz schnell den wind aus den segln genommen haben als sie sagten die Sondergenehmigung Paragraph 70 muss von der Regierung von Oberbayern bzw einem befugten vertreter ausgestellt werden und das ich da in der Zulassungsstelle schon mal ganz falsch bin....

Habt ihr nen plan was zum teufel da jetz los is? Zumal der tüv mir alles in die handdrückte 230€ haben wollte und meinte jetz kann ich sie sofort anmelden?

Ich dreh noch am rad... Ich will doch nur fahren.....

Immerhin wurde meine nummer notiert "man würde sich bei mir melden"

Danke euch

Counting
12.03.2015, 19:43
Sry ich meine § 70 StVZO

Specter
12.03.2015, 20:01
Warst Du im Bürgerbüro oder in der Zulassungsstelle?

Counting
12.03.2015, 20:12
In der Zulassungsstelle, sowas wie ein Bürgerbüro hats bei uns nicht da wird man ans rathaus/ Einwohnermeldeamt verwiesen.

Und das internet liefert nur informationen zu Schwerlasttransporten mit X-Hunderttonnen oder überbreite.....

Specter
12.03.2015, 20:23
Hmm, okay.
Ich bin mir grad irgendwie nicht sicher was das mit dem §70 auf sich hat.

Online steht überall unter §70 hauptsächlich irgendein Zeug mit Schwerlasttransporten
und Flurförderfahrzeugen und so ein Zeug. Dachte es geht um eine normale Umbaueintragung
nach §21...

Ich bin wegen Unkenntnis raus aus der Sache, tut mir Leid :(

Piefke
12.03.2015, 20:27
Hallo,

was issen das für ein Schwachsin, § 70 STVZO sind Ausnahmegenehmigungen. Was hat denn dein TÜV Prüfer
da angestellt? Wieso schickt der dich weg und brauchst eine Ausnahmegenehmigung? Wofür ,weil deine Blinker
am Fender min. mitschwingen? Die werden ja wohl nicht einen halben Meter rumdödeln.
Hör ich hier das erste mal, und es fahren schon genug eLSen mit mitschwingenden Fendern
rum. Bei mir hat der Prüfer darüber kein Wort verloren. Naja habe schon gehört das die Prüfer in den neuen Bundesländern
etwas cooler drauf sind,ist auch alles eine Auslegungssache. Ich drücke dir die Daumen das du alles noch hin bekommst!!!

Gruß Piefke

Counting
12.03.2015, 20:29
Trotzdem danke

Das ist soweit richtig ich hab die Umbau eintragung nach §21 gemacht hab auch alle Dokumente dafür. Nur der knackpunkt ist das laut stvo die hintere beleuchtungseinrichtung nicht an einem beweglichen teil befestigtwerden darf was aber durch die montage am Mitschwingendem der fall ist und somit meine LS ja nicht der STVO entspricht dafür gab es das gutachten für die sondergenehmigung das trotz der befestigung an einem beweglichen teil die verkehrssicherheit gegeben ist und keine bedenken bestehen.

Piefke
12.03.2015, 20:36
sehr kleinlicher Prüfer,,,,traurig!!!! dann müssen wir alle eine Außnahmegenehmigung haben:wink:

P.S. Dann frag ihn mal was mit den originalen Blinkern vorne an der Telegabel ist????:thinking:
oder Ochsenaugen am Lenker
die bewegen sich auch--------- absoluter Schwachsin:angry:

der-wirre-Irre
12.03.2015, 20:37
@Counting: was kennst du denn für Prüfer??? Na und die Zulassungsstelle erst.
Ich glaube ein Umzug in einen andere Landkreis ist einfacher.

Counting
12.03.2015, 20:39
So sieht das dann aus....
1533315334

Ich hab gute lust einfach nur mit der hu bescheinigung die Maschiene zuzulassen was mir aber riesen ärger bei kontrollen einbringt.....

Counting
12.03.2015, 20:41
Das is der einzige AAS in unsrem Landkreis.....

Piefke
12.03.2015, 20:46
da haste Recht Tom:top:
das ist mal wieder ein gutes Beispiel für einen Paragraphen Fuzzi, entweder er ist neu,stur oder kann keine Biker leiden:angry:
es besteht immer ein Ermessensspielraum:top:

DWausH
12.03.2015, 20:47
Ich würde noch mal mit dem Prüfer sprechen, denn ich denke die 70 sollte 21 heißen

Counting
12.03.2015, 20:50
Mir wärs ja scheiß egal wenn ich wenigstens wüste was da wieder mit der Sondergenemigung auf mich zu kommt... Und n Fuffi wär mir auch egal der machts jetz auch nich mehr aus. Das kann doch nicht so schwer sein...

Im §21 gutachten steht sogar explizit nochmal der verweis auf die Sondergenehmigung na §70. Wie auf den bildern zu sehen....

Ich könnt kotzen....

Piefke
12.03.2015, 21:27
ich habs gelesen.... kannst du nicht noch mal mit dem Prüfer reden??? wie ist der drauf?
äähmmmm....... und wenn ich mich nicht ganz verlesen habe bei §70 muss man die Außnahmegenehmigung
nach ner bestimmten Zeit wieder erneuern:angry:

Counting
12.03.2015, 21:34
Ich halte ihn eigentlich schon für kompetent. Aber in wie weit er sich zu ner änderung breitschlagen lässt weis ich leider nicht. Was die genemigung angeht hab ich mich grad durch n Ami import forum gelesen die haben auch eben solche genemigungen für rote blinker/ fehelende leuchtweitenregulierung oder dergleichen diese scheint es aber unbeschränkt sogar über einen halterwechsel hinaus zu gelten.

Ich denke ich warte noch bis morgen mittag bis die anrufen sonnst werd ich auch nochmal beim tüv vorstellig die werden ja auch wissen wo ich die genemigung her bekomme wenn die schon ein solches gutachten ausstellen.

Piefke
12.03.2015, 21:39
ich hoffe du bekommst noch alles hin, auch ohne große zusätzliche kosten.
drück dir die daumen,damit du bald cruisen kannst..... viel glück

gruß Piefke

Counting
12.03.2015, 21:44
Danke ich hoffe auch, mir brennts unter den nägeln die kiste endlich richtig zu erleben und der community wollt ich sie auch noch im fertigen zustand Präsentieren. Hatte dieses Wochenende angepeilt naja dann eben das nächste... Ich werd aufjedenfall weiter berichten über welche art von hürde man alles stolpern kann bei solch einem Projekt;)

Danke euch.

s_point
12.03.2015, 22:34
hoi counting,

du hast ja nur ein gutachten FÜR eine ausnahmegenehmigung

im prinzip musst du das gutachten jetzt offiziel beglaubigen/bestätigen lassen, denk ich mal

zumindest hab ich es so verstanden

Jogi
13.03.2015, 08:28
Moin Moin,

der Prüfer hat grundsätzlich korrekt gehandelt. Gemäß §54 dürfen hintere Blinker nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt werden. Soweit ich weiß gilt der Rahmen als festes Teil, somit ist die Schwinge und damit auch der mitschwingende Kotflügel gegenüber dem Rahmen beweglich. Formal also alles korrekt gemacht, und seinen Job wegen einem Umbau wird der Prüfer nicht aufs Spiel setzen.

Nun rein praktisch, wenn Du eh zum Prüfer fährst, frag in mal ob er in die ABE von der Harley Rocker schaun könnte, die hat die Blinker auch am mitschwingenden Heckfender montiert. Ggf. ist das aber nach EG-Zulassung wieder erlaubt da die Harley vermutlich nach EG zugelassen wurde. Wenn er auf den §70 besteht musst Du den entsprechenden Weg über die Landesbehörde etc gehn.

Eigentlich kannste froh sein, wenn der Prüfer so korrekt ist, dann sind die Eintragungen auch wasserdicht. Stell dir mal vor es passiert was und dein Eintrag verstößt gegen geltende Gesetze, was dann?

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php

Gruß

Jogi

Counting
13.03.2015, 08:59
Da hast du recht jogi. Wie gesagt ich halte den prüfer für kompetent und ich hab auch nichts dagegen, im gegenteil ich bin froh wenn er alles nach vorschrift macht, dann kann ich den grünen ne lange Nase machen:).

Zu 80% ärgere ich mich über die Zulassungsstelle die selbst keine wirkliche ahnung hat wo ich da jetzt hin muss.

Am ende werd ich wohl mim Aktenkoffer unterm arm fahren müssen, aber das macht die kiste noch einzigartiger:)

In diesem sinne einen guten morgen:)

vauzwo
13.03.2015, 09:43
Das gleiche hast du doch bei jeder Eintragung von nicht explizit für dieses Motorrad zugelassenen bzw. geprüften teilen.
Steht doch auch deutlich drauf, es ist ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und diese Ausnahmegenemigung muß eine Behörde erteilen, bevor du es eintragen lassen kannst.
Normalerweise sollte der TüV Prüfer dazu sagen, wer diese Genehmigung erteilt, denn da mußt due das Gutachten und einen Antrag hinschicken, die erteilen dann die Genehmigung und dann kannst du es mit der Genehmigung eintragen lassen.
Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert wie möglich und für jeden Mist einen Haufen Geld abzocken.
Denn, natürlich kostet auch das noch mal Geld--schätze so um die 40,-€ wird das kosten und dann noch mal die Gebühren um es in den Schein eintragen zu lassen.
Mich hat ein Lenker Kaufpreis 59,- Gutachten 70,- Genehmigung 40,- Eintragen 12,- gekostet.
Früher war das so, Materialgutachten hat gereicht und war beim Kauf dabei, damit zum TüV waren 16,- DM für die Abnahme und die Eintragung in die Papiere waren ca 25,- DM---Also alles zusammen knapp 40,- DM knapp 20,-€ Heute knapp 120,-€ und das für einen Lenker !!!
Der Zulassungsstelle ist das übrigens alles egal, die machen nur was, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.
Bei uns wird das sogar vorher überprüft, du kommst also gar nicht bis zum Sachbearbeiter, wenn du nicht alles dabei hast.

DWausH
13.03.2015, 10:49
....Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert ............
Aber nicht in meinem Landkreis, da gibt es immer ein Gutachten vom Tüffer, mit dem man direkt ne Eintragung bei der Zulassungsstelle machen lassen kann.

Counting
13.03.2015, 12:32
Nach ein paar telefonaten hab ich zumindest etwas in erfahrung bringen können und auch n bischen was auf den weg gebracht. Der Leiter der Zulassungsstelle hat sämtliche unterlagen und gutachten an jemand zuständigen der Landesregierung geschickt und wartet sozusagen auf ein "OK" somit muss ich keinen extra antrag stellen und dasverfahren läuft sozusagen. Und kosten wird der Spass wohl 70€. Ich hoffe nur das die Amts Mühlen bis nächste woche bewegt haben..

vauzwo
13.03.2015, 12:45
Aber nicht in meinem Landkreis, da gibt es immer ein Gutachten vom Tüffer, mit dem man direkt ne Eintragung bei der Zulassungsstelle machen lassen kann.

Und da soll Europa funktionieren, wenn nicht mal die Landkreise Dinge gleich handhaben.

Jogi
13.03.2015, 17:27
Das gleiche hast du doch bei jeder Eintragung von nicht explizit für dieses Motorrad zugelassenen bzw. geprüften teilen.
Steht doch auch deutlich drauf, es ist ein Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung und diese Ausnahmegenemigung muß eine Behörde erteilen, bevor du es eintragen lassen kannst.
Normalerweise sollte der TüV Prüfer dazu sagen, wer diese Genehmigung erteilt, denn da mußt due das Gutachten und einen Antrag hinschicken, die erteilen dann die Genehmigung und dann kannst du es mit der Genehmigung eintragen lassen.
Da ist unser geliebtes Deutschland--alles so kompliziert wie möglich und für jeden Mist einen Haufen Geld abzocken.
Denn, natürlich kostet auch das noch mal Geld--schätze so um die 40,-€ wird das kosten und dann noch mal die Gebühren um es in den Schein eintragen zu lassen.
Mich hat ein Lenker Kaufpreis 59,- Gutachten 70,- Genehmigung 40,- Eintragen 12,- gekostet.
Früher war das so, Materialgutachten hat gereicht und war beim Kauf dabei, damit zum TüV waren 16,- DM für die Abnahme und die Eintragung in die Papiere waren ca 25,- DM---Also alles zusammen knapp 40,- DM knapp 20,-€ Heute knapp 120,-€ und das für einen Lenker !!!
Der Zulassungsstelle ist das übrigens alles egal, die machen nur was, wenn alle erforderlichen Papiere vorhanden sind.
Bei uns wird das sogar vorher überprüft, du kommst also gar nicht bis zum Sachbearbeiter, wenn du nicht alles dabei hast.


Moin Moin,

hier schmeißt Du aber einiges durcheinander.

1. Eine normale Änderungsabnahme läuft nach §19 StVZO, z. B. bei Teilen mit Gutachten
2. eine komplexe Änderungsabnahme, z. B. bei Teilen ohne Gutachten oder von Fremdmaschinen, läuft nach §21 StVZO
Die beiden Sachen werden, je nach Bundesland, beim TÜV oder DEKRA direkt abgenommen und können dann bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden. Das gilt für alle Bundesländer außer Hessen. Hessen hat hier eine Überbeglaubigungsstelle. Das ist ein reines hessisches Problem, aber so ist das nunmal mit Bananenrepubliken....:aetsch:

3. Was er hier hat ist selbst mir neu. §70 StVZO betrifft Änderungen die so eigentlich gemäß Gesetz (StVZO) nicht vorgesehen sind, also erstmal gegen geltendes Gesetz verstoßen. Jetzt hat der Prüfer ein Gutachten erstellt und festgestellt, dass diese Änderung an der LS in diesem Falle positiv zu bewerten ist. Hierzu ist aber die Zustimmung der Landesbehörde o.ä. (siehe meinen Link in meinem vorherigen Beitrag) nötig. Es könnte ja sein, dass die Blinker die erforderlichen Sichtwinkel beim Einfeder nicht einhalten. Bei der LS mit den Minifederwegen wird das m. E. keine Rolle spielen. Von daher gehe ich davon aus, dass in diesem Fall die Ausnahmegenehmigung erteilt wird.

Da schon alles in die Wege geleitet ist warten wir mal ab was drauß wird.

Was lernt man daraus? Alle mit Blinkern an mitschwingenden Hecks verstoßen gegen geltendes Gesetz. Gut, dass ich hinten keine Blinker habe...

Gruß

Jogi

der-wirre-Irre
13.03.2015, 18:55
Kinnersch, das ist ja absolut toitsch! So eine Kleinstaatlerei wegen ein paar Blinkern am Heckfender (mitschwingend,iss klar, ne?).
Ich bin wirklich baff, ... :angry::undecided::huh::thinking::a030: aber wenn ich mich recht entsinne, war es bei Carmen oder Dieter ja auch etwas krampfig den Bäbber da hinten dran zu kriegen.

Counting
13.03.2015, 20:25
Ja jetz muss ich eben sehen was draus wird. Hab mir auch schon was durch die hintertür überlegt:

Was ist den die definition von Beweglichenteilen? Ist nicht eigentlich der Rahmen der teil des Motorrades der sich bewegt da er ja Federgelagert auf den achsen bzw schwinge steht? Und das einzige was unverändert zum niveau der straße gleich bleibt sind ja im Endeffekt die achsen wenn man mal vom luftpolster der Reifen absieht.

Aber da würd ich wohl auch nicht weit kommen. Zumal ich keinen Dipl. Ing. Vorzuweißen hab.

Danke für die Beteiligung. für den fall das auch die Sondergenehmigung fehlschlägt hät ich dann wohl bald ne Projektaufgabe wegen Bürokratie zu veräusern :-P

Counting
14.03.2015, 16:57
Das wäre übrigens das corpus delicti

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Counting
19.03.2015, 18:47
Die erste Woche des Wartens ist vorbei und es hat sich noch nichts bewegt...
Auf nachfrage hiess es nur: Wir Melden uns bei Ihnen... :a030:

Hodl
20.03.2015, 10:53
Das wäre übrigens das corpus delicti


Da haste dir aber ein feines "Corpus Delicti" gebastelt schick schick :top:

Und Daumen gedrückt das du bald fahren kannst !!!

gruß Hodl

LokiBerlin
20.03.2015, 19:49
in meinen papieren von der trude, stehen die beweglichen blinker drinne. irgend ne sondergenehmigung. die sind vorne und hinten federnd gelagert.
wees jetz nich wie ick dat beschreiben soll.
hatte anfangs auch geschmunzelt über diese eintragung...........aber nach dem ick dat hier lese...............

Counting
20.03.2015, 20:02
Danke Hodl. Momentan isses halt nur n deckorations objekt fürn vorgarten:)

@Loki: es ist halt leider viel Ermessensspielraum dabei sowohl beim tüv als auch bei der Zulassung. Zumal es ja auch wieder von bundesland zu Bundesland verschieden ist wer diese ominöse Sondergenemigung erteilen darf. Hin zu kommt noch die Zeitliche beschränkung dur den Paragraphen das heist das spielchen wiederholt sich alle jubel jahre....

Ich finds halt schade das bei solchen Banalitäten so ein aufwand betrieben wird. N bekannter von mir hat sich ne XS 650 gekauft die nicht mal amaturen hat der muss zum blinken zwischen heißen auspuff und vergaser greifen um dort einen mikroschalter zu betätigen Hat aber tüv ohne einschränkungen bestanden. Und bei dieser vorschrift die vermutlich ursprünglich für Lkw oder pritschen gedacht war wird gleich eine Staats Affäre draus.

Kein wunder das soviel geld in der Verwaltung verbrannt wird. Da hätt ich lieber dort gespendet wos notwendig wäre.

Counting
20.03.2015, 20:18
@Loki: es scheint so als wäre es bis 1990 noch erlaubt gewesen beleuchtung an beweglichen teilen zu befestigen.
Also wenn die Trude älter ist wirds wohl legitim sein.

LokiBerlin
20.03.2015, 20:23
nee, die trude is wie meine LS bj 1998..........

Counting
20.03.2015, 21:00
Ah ok. Naja dann hoff ich das ich auch bald die Genehmigung in Händen halten darf. Zumindest ist ja doch nich so der einzelfall.

der-wirre-Irre
20.03.2015, 22:47
Ah ok. Naja dann hoff ich das ich auch bald die Genehmigung in Händen halten darf. Zumindest ist ja doch nich so der einzelfall.

Na hoffentlich hast du diese Marathon bald hinter dir. Da kriegt man ja Albträume, ...:thinking::angry:

sticht
21.03.2015, 10:11
also am mitschwinger die lampe zu befestigen war auch 2013 noch überhaut kein streß , das rücklicht vom wilden ding wurde ohne jede beanstandung von einem aas problemlos ( um nicht zu sagen kommentarlos ! ) eingetragen ! allerdings im saarland , da sind wir ganz entspannt !15372

Counting
21.03.2015, 10:26
Der ganze umbau hat meinem prüfer auch insgesamt selbst gut gefallen. Zitat: "Na das schaut doch souverän aus" aber leider macht er seinen dienst eben nach Vorschrift. Was ich auch irgendwo verstehen kann.

hmt
21.03.2015, 11:04
Sag mal hast du den Prüfer darauf hingewiesen dass die Blinker "mitschwingend" sind ????
Oder kam das von dem dass die eingetragen werden müssen ???

Counting
21.03.2015, 11:07
Das hatter sich selbst Erarbeitet. Er hat sich halt kundig gemacht als ichs erste mal da war.

Counting
27.03.2015, 17:59
Erfreuliches zum Wochenende. Ich hab endlich alle Eintragungen, genemigungen und auch ein Nummernschild:)

Das war der wisch auf den ich 2 Wochen warten musste:15447

( Sry ich weis es ist aufm kopf)

Insgesamte Zulassungskosten 140€... Aber immerhin ist der Zirkus jetzt vorbei.

Danke für eure moralische Unterstützung.

Den abschluss bericht im Umbau-threat gibts wenns wieder schön ist mit hoffentlich tollen bildern.

savageridingdaddy
27.03.2015, 19:47
Glückwunsch!!!

Grüße,
rob

LokiBerlin
27.03.2015, 21:26
na denn, ruff uffen bock und ab jeet er..........

Hodl
27.03.2015, 22:46
Herzlichen Glückwunsch !!!!

Gruß Hodl

der-wirre-Irre
27.03.2015, 23:18
Na Gott sei Dank!!!
Auch wenn der vermutlich nix damit zu schaffen hat.

Dann bleibt ja nüschd anderes als:

Glückwunsch, rauf auf die Kiste und allzeit gute Fahrt!!!