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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Blinker an der LS (Vorschriften je nach EZ)



die-gelbe-trude
20.11.2014, 11:45
Bevor jemand anderes diesen Beitrag verfälscht habe ihn vorsichtshalber gelöscht!

BenniGun
20.11.2014, 18:02
hallo
ich hab meine vom TÜV

1. Motorräder mit EZ vor 1.1.1987 dürfen Lenkerendenblinker (Ochsenaugen) als alleinige Blinker verwenden.
2. Lenkerendenblinker, die als alleinige Blinker eingesetzt werden sollen, müssen sowohl als vordere (Prüfkennzeichnung 11) als auch als hintere (Prüfkennzeichen 12) Fahrtrichtungsanzeiger (FRAZ) zugelassen sein.

das wären dann die alten Ochsenaugen von Hella

pahld
20.11.2014, 18:15
Auch wenns jetzt ausartet:

Ich hab auch NUR Ochsenaugen dran(alte Hella-Blinker mit Zulassung für Vorne und Hinten),Lenkerbreite 1m,Erstzulassung 96, und in den Papieren einen Eintrag( ohne hintere FAZ)

Dieter

BenniGun
20.11.2014, 18:24
wenn die nach hinten wirkenden Blinker am Lenker sitzen, sind sie beweglich (im Verhältnis zum Fzg-Rahmen) und das ist m.W. nach ab BJ87 eben nicht mehr zulässig.

so regelt das der TÜV bei uns und ich musste an meiner Trude Baujahr 88 trotz den alten Hellas hinten Blinker anbauen genau wie an meiner Else BJ 92

die-gelbe-trude
20.11.2014, 18:25
Bevor jemand anderes diesen Beitrag verfälscht habe ihn vorsichtshalber gelöscht!

BenniGun
20.11.2014, 18:34
ich war mit dieser Geschichte bei TÜV und Dekra, überall die gleiche Antwort, wäre es gegangen hätt ich hinten keine drann
wie kompetent die Jungs da sind, keine Ahnung,
ich kenne nur sehr viele die das gleiche vor hatten, auch bundesweit, die die gleiche Antwort bekamen

BenniGun
20.11.2014, 18:41
auch hier nachzulesen, ist ne TÜV Seite
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Absatz. Fahrtrichtungsanzeiger

die-gelbe-trude
20.11.2014, 19:13
Bevor jemand anderes diesen Beitrag verfälscht habe ihn vorsichtshalber gelöscht!

BenniGun
21.11.2014, 13:07
moin Lothar
das ist ja mal echt interessant, das hab ich mir gleich mal gespeichert, hoffe ich durfte das, werd ich mal meinem TÜVer vorlegen wenn ich wieder hin muss, dann auch gleich sagen, das meine hinteren Blinker an der Else ab kommen
kann er ja eigentlich nix mehr gegen haben
Sowas sind voll interessante Themen, vieleicht könnte der Mod. ja diesen Teil des Freds in den Technikbereich verschieben
Denk mal wir haben das eigentliche Thema leicht verfehlt:wink:, man möge uns verzeihen
besten dank Lothar

Viertakter
21.11.2014, 16:00
...auch diese Diskussion hab ich mal an einen besseren Platz verpflanzt!

Gruss Lutz

Jogi
22.11.2014, 14:58
Moin Moin,

das Schreiben vom Lothar kenn ich auch. Ich habe damals beim Eintrag nur Ochsenaugen bei EZ 1990 drauf bestanden, das die hinteren Blinker explizit ausgetragen werden. Dann gibt es auch keine Diskussionen. Nur leider kennt nicht jede Pürfstelle die Anweisung vom TÜV Rheinland. Es kann auch sein, dass nicht jeder TÜV diese Anweisung anerkennt.

Gruß

Jogi

pahld
22.11.2014, 15:12
genau so hab ich es auch

14682

Dieter

der-wirre-Irre
22.11.2014, 16:19
Der Unsinn mit, ich muß auch hinten Blinker haben, je nach Baujahr und O-Augen nach hinten abdunkeln wenn hinten Blinker dran sind kreist eben schon ewig in der Bestenliste der Werkstätten, Selbstschrauber, Fusseltuner und Prüfer, die zum Teil einfach nur keine Lust haben sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Was man hier sehr häufig über TüV-Besuche zu lesen bekommt, da kann man Angst kriegen.

An der Stelle: "Ein Hoch":smilie_baby_009::smilie_baby_010::smilie_baby_020 : auf alle Prüfingenieure und aaS, die sich mal ernsthaft mit der Materie beschäftigt haben und ihr Wissen und Können in der Praxis auch anwenden!!!

hmt
22.11.2014, 18:10
Ob das 16 Jahre alte Schreiben noch gültig ist ????????????

Jogi
22.11.2014, 20:01
Ob das 16 Jahre alte Schreiben noch gültig ist ????????????

Da alte Fahrzeuge Bestandschutz haben und es sich um eine Auslegung für alte Fahrzeuge handelt dürfte erstmal nichts dagegen sprechen so zu verfahren. Es gilt halt nur für Fahrzeuge die der StVZO unterliegen, nicht für neue Fahrzeuge.

Hodl
10.02.2015, 20:45
Ich häng mich mal hier mit dran -

Ich plane bei meiner eLSe die hinteren Lichtlein gegen Kellermann Kombi - Blinker,-Brems-Rücklicht zu tauschen.
Nun hab ich vor ein paar Tagen hier einen Beitrag gesehen bei dem behauptet wurde (so glaube ich das verstanden zu haben) das da
irgendwas nicht Regel konform ist (bei den Onkels vom Verein) Ich weiss jetzt nicht mehr genau was und ich find den Beitrag auch nicht mehr:embarassed:
Hat einer von euch dazu was zu sagen ????:thinking:

Hoschi
10.02.2015, 20:52
Ich weiß nur, das viele diese Kombi fahren.
von Problemen seitens des Vereins hab ich noch nie was gehört.

Ralle-bln
11.02.2015, 07:54
Grundsätzlich ist die LS nach STVZO zugelassen und somit die Beleuchtungseinrichtung ausgelegt. Es giebt aber inzwischen auch die EU-Voschriften bei der Beleuchtung. Bei EU-Fahrzeugen geht nur EU-Vorschrift, bei unsererer eLSe kann mann von STVZO auf EU umrüsten. Mischbetrieb ist nicht zulässig.
Es ist sehr viel anders, aber oftmals nur in den Details der Positionen am Fahrzeug. Fürs Rücklicht gilt nach STVZO 1x, nicht mehr, nicht weniger. Bei EU 1x oder auch 2. Somit ist es mit Umrüstung auf EU möglich, auch diese kombinierten Rück/Brems/Blinkleucheten zu verwenden. Weiterhin ist unter anderem dann Standlicht, Blinkkontrolllämpchen u. Fernlichtkontrolllämpchen vorgeschrieben, nach STVZO waren die lediglich "möglich".

Da gabs hier doch mal das Bild mit den Bemaßungen der Beleuchtungspositionen. Ich finds grad nicht, muß zur Arbeit.

Gruß Ralle

Hodl
11.02.2015, 11:59
Jo - danke mal, das ist ja schon ziemlich aufschlussreich. Was müsste dann noch an der eLSe geändert werden?
Ich hab den Orig-Scheinwerfer- will den aber durch Klarglaseinsatz bzw Scheinwerfer ersetzen und ich hab am Lenker Hella O-Augen.
Die Kontrollleuchten sind natürlich auch vorhanden.

Ergänzung:
Hab jetzt bei TüV Süd ein Blatt gefunden : Beleuchtung

ab. 87 O-Augen mit Blinker hinten - wäre bei mir gegeben.

Nach EU 2 Bremsleuchten - mittig? wie ist das gemeint ?
genaus Schlussleuchten - mittig
und natürlich die breiten und höhenangaben wie gehabt.

Werd wohl am besten mal bei meinem Verein nachfragen.


Nachtrag :
Hab heute mit meinem TüVer telefoniert, der mir sagte das ich die Blinker- Rücklicht Kombi verbauen kann, da ich ja meine vordere Beleuchtung schon nach EG habe.
Eintragen lassen muss ich auch nix, da die Kellermänner ja eine ECE Nummmer (odersowat) haben.

Hodl
27.02.2015, 10:07
So jetzt ist es soweit, werde heute die Blinker/bremslicht/Rücklichter von Kellermann bestellen - kann mir einer ein lastunabhängiges Blinkrelais empfehle

cilex
27.02.2015, 10:18
nimm das von motogadget.
http://motogadget.com/de/elektrik/digitales-blinkrelais-m-flash/m-flash-blinkrelais.html
Gibts auch bei Louis etc.

Jogi
27.02.2015, 12:47
Oder das neue von Kellermann, da ist auch direkt ein Ausgang für eine Blinkkontrolleuchte dran, war für mich ganz hilfreich. Wenn Du eh bestellst ist das ein Abwasch.

https://www.louis.de/artikel/kellermann-blinkrelais-r1-6-und-12-volt/10032274?list=48810269

Hodl
27.02.2015, 12:57
Danke - dummerweise bestell ich bei Polo - hab da nen Gutschein und der Laden ist bei mir gleich um die Ecke (Polo-Card und so)
Hab mich für das Kellermann 123970 entschieden.

Also nochmals danke