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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorteile älterer Modelle (aus "Bünni stellt sich vor")



BenniGun
17.11.2014, 19:55
hallo alle zusammen!!!

ich möchte mich kurz vorstellen.
ich heiße Bünni bin 27 Jahre alt und komme aus dem schönen Neu-Ulm. Momentan besitze ich noch keine suzi aber möchte mir gerne eine zulegen, und die Maschine darf dann mein erster umbau werden. :grin:

ich freue mich jetzt schon sehr darauf mich hier durchs forum zu wühlen um so viele infos zusammen zu saugen wie nur nötig :grin:.

sobald ich starte werde ich auch gerne bilder hochladen etc.

bis dahin wünsche ich allen stets gute fahrt und sicheres ankommen :eusa_dance:

na dann mal viel Spaß, hier biste richtig
kleiner Tip noch, such nach einer vor Baujahr 87, hast mehr Freiheiten und keine AU

Gruß, Roland

die-gelbe-trude
17.11.2014, 20:39
kleiner Tip noch, such nach einer vor Baujahr 87, hast mehr Freiheiten und keine AU

Also bezüglich der Lautstärkevorschriften reicht es allemal, wenn du nach eLSen vor EZ 90 kuckst.
Wichtig ist aber die Erstzulassung und nicht das Baujahr!

BenniGun
17.11.2014, 21:46
Also bezüglich der Lautstärkevorschriften reicht es allemal, wenn du nach eLSen vor EZ 90 kuckst.
Wichtig ist aber die Erstzulassung und nicht das Baujahr!

sorry
ging mir auch mehr um die AU
Die Abgasuntersuchung Kraftrad "AUK" ist seit 01.04.2006 Bestandteil der im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hauptuntersuchung (http://motorrad.wikia.com/wiki/Hauptuntersuchung). Motorräder ab 50 ccm und Erstzulassung 1989 müssen zur AU.

und noch ein paar Vorteile von vor 87, natürlich ERSTZULASSUNG!!!!! man möge mir verzeihen

Einige relevanten Änderungen an der StVZO sind:


14.09.1953 Erstmalige Festsetzung eines Geräuschgrenzwertes
21.05.1956 Herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
01.01.1957 Abermals herab Setzung des Geräuschgrenzwertes
01.07.1958 Größere Kennzeichen (http://motorrad.wikia.com/wiki/Kennzeichen), anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission
01.01.1962 Blinker sind Vorschrift, ein Paar reicht (z.B. Lenkerendblinker)
13.09.1966 Strengere Lärmvorschriften, Messung in dB statt Phon
01.01.1983 Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission, Bremsleuchte darf nicht mehr gelb sein sondern muss rot sein
01.01.1987 Zwei Blinkerpaare sind Vorschrift
01.01.1988 Bremsleuchte ist Vorschrift
01.01.1989 AU (http://motorrad.wikia.com/wiki/AU) ist Pflicht bei der TÜV (http://motorrad.wikia.com/wiki/T%C3%9CV)-Abnahme
01.01.1990

Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
rechter Rückspiegel ist Pflicht ab Höchstgeschwindigkeit (http://motorrad.wikia.com/wiki/H%C3%B6chstgeschwindigkeit) von 100 km/h
Rückspiegel je 60 cm²


01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
01.01.1998 Rückspiegel je 68 cm²
01.01.2007 Strengere Abgasvorschriften (Euro 3), die ohne geregelten Katalysator (http://motorrad.wikia.com/wiki/Katalysator) kaum zu schaffen sind; dadurch hat sich Einspritzung (http://motorrad.wikia.com/wiki/Einspritzung) in der Großserie durchgesetzt und Vergaser (http://motorrad.wikia.com/wiki/Vergaser) verdrängt - Ausnahmen nur für Kleinserien

Viertakter
21.11.2014, 15:56
...hab den Bereich mal nach hier extrahiert!

Gruss Lutz