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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Helmnorm ???



vauzwo
03.06.2014, 08:08
Es gab ja mal die ec 20/02 oder wie auch immer .
Die wurde ja eigentlich vor ein paar Jahren ausgesetzt.
Jetzt hat mir ein Kollege erzählt er wäre letzte Woche mit einem Helm ohne Prüfnorm-Kennzeichnung angehalten worden und man hätte ihm ein Bußgeld angedroht ???
Weiß Jemand wie die tatsächliche Gesetzeslage im Moment aussieht ?
Also kein ich meine, oder ich denke es ist so und so, sondern weiß es Jemand definitiv.
Ich habe einen US-Jethelm, der natürlich keine EU-Norm hat.
da müßte ich ja einen neuen kaufen.

Sigi
03.06.2014, 08:38
Mein Ergebnis (ohne Garantie!) in dem Helm-Dschungel war in etwa das:
Vorgeschrieben ist ein tauglicher Helm, Punkt. Also ein Bauhelm taugt nicht zum Mopedfahren, ein Fahrradhelm auch nicht und so weiter.
Ist das nicht erfüllt kann die Polizei Dir die Weiterfahrt mit diesem Helm untersagen. Von einem möglichen Bußgeld weiß ich jetzt zwar nichts, würde aber auch nicht drauf wetten wollen.
Ein Motorrad-Helm mit US Norm sollte demnach tauglich sein.

Die Normen im Detail spielen meines Kenntnissstandes nach erst eine Rolle, wenn etwas passiert und sich die Versicherung für den getragenen Deckel interessiert. Wenn die eine ECE Norm wollen, kann es zur Leistungsverweigerung führen.

Janis
03.06.2014, 09:00
Moin
Sigi hat es schon getroffen, ich hatte mir die ganzen § mal durchgelesen und die dazugehörigen Kommentare aus diversen Rechtsforen. Fakt ist aber auch, das der Polizist dir erst mal einen reinwürgen kann, wenn er denkt das du was falsch gemacht hast. Das das in zweiter instands dann wahrscheinlich nicht weiterverfolgt wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich fahr auch einen Helm mit DOT, der demnach tauglich ist. Ich bin auch schon mit Braincap angehalten wurden (das nicht Tauglich ist), habe meine Sicht der Dinge dargelegt und durfte mit dem Kommentar "Sie sind alt genug um zu wissen was sie tun" weiterfahren. - War Glück.
Die Krux ist das in dem § nur geeignet steht, aber nirgends genau definiert ist, was geeignet ist. Andererseits gibt es wohl beschlüsse die deutlich besagen was nicht Geeignet ist.(halt Fahrrad Bau und so weiter)
Also unterm Strich muß man eig sagen, das ein Helm der zum Motorradfahren gemacht ist, geeignet ist - ergo in Deu zulässig ist.
und jetzt erklähr das einem schlecht gelaunten Polizist und sie was passiert.

Gruß Jan

der-wirre-Irre
03.06.2014, 09:47
Es gilt, ein Helm muß eine ausreichende Schutzwirkung haben. Was bei US-Helmen ohne die ECE-Norm der Fall sein kann.
Ergo, der Helmpflicht wird Genüge getan, wenn man so einen Helm trägt. Es gibt nirgends einen Verweis auf das tragen eines ECE geprüften Helmes.
Eine Ausnahmeregelung setzt diese vom Gesetzgeber vorgesehene Tragepflicht für genormte Helme quasi außer Kraft.

Nu erkläre das aber mal am Wegesrand einem Beamten, der möglicherweise selber Moped fährt und eventuell noch so ein Sicherheitsfanatiker ist!!!
Mir geht das tierisch auf den Sack, weil die Spinner von der Industrie ja schließlich diese Murmeln verkaufen wollen. Es ist doch jedem selbst überlassen, ob er sein Oberstübchen vor Schäden schützt und wenn ja womit. Bei 30° im Schatten fahre ich bestimmt nicht mit Integralhelm und riskiere einen einen Dachschaden weil die bunte Knete im Nischel ausläuft. Was in DE eben Mist ist, die Versicherungen und sogar die Krankenkassen sind seit vielen Jahren schon auf den Trichter gekommen, das wenn der Verunfallte keinen ECE genormten Helm und entsprechende Schutzkleidung zum Unfallzeitpunkt getragen hat, sie aus der Haftungspflicht raus sind!!!

Braincaps sind und bleiben ein Sonderfall. Über eine Schutzwirkung müssen wir bei den Dingern nicht diskutieren. Ich trage sie trotzdem und lehne die Spende von 15€ ab, falls es zu einer Kontrolle kommt. Das dumme ist nur, das dann meist das Moped gründlich unter die Lupe genommen wird, wenn der Delinquent vor Ort beginnt, Beamte über die bestehende Rechtslage auf zu klären.

Sigi
03.06.2014, 10:07
*snip* eine ausreichende Schutzwirkung *snip*
Danke, die Forumlierung war mir vorhin entfallen.

vauzwo
03.06.2014, 10:22
Na dann warte ich mal die erste Kontrolle ab.
Leider bin ich hier in der Umgebung schon oft gestopt worden, allerdings hatte ich auf der VTR immer einen Integralhelm auf, aber da hat nie einer gefragt, ob da ne Norm erfüllt wird.

Nuphi
03.06.2014, 10:44
Ich war in den letzten zwei Jahren fast 40000km mit Braincap quer durch die Republik unterwegs, und das Alibi-Hütchen auf dem Kopp wurde bislang nicht ein einziges Mal zum Anlass genommen, mich irgendwie aus dem Verkehr ziehen zu wollen.

Im Prinzip wurde ja schon alles gesagt - die Gesetzeslage schreibt NICHT vor, dass ein Helm ECE-geprüft sein muss. Man sollte halt damit rechnen, dass das die Herren von der Rennleitung im Einzelfall anders sehen, und das im Fall des Falles möglicherweise die Versicherung sich weigert, zu zahlen.

Alles, was an Diskussion darüber hinausgeht, ist meiner Meinung nach persönliche Einstellung oder Glaubensfrage.

magdeburgerling
03.06.2014, 11:21
Ich habe mir dazu mal was zusammen getragen, dass dann auf einen A7 Zettel auf Vorder und Rückseite gedruckt und einlaminiert. dort steht folgendes:

Geregelt wird die Helmpflicht durch § 21a, Absatz 2 der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). In der Vergangenheit wurde hier ein „amtlich genehmigter Schutzhelm“ gefordert, der der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zufolge der „ECE-Regelung Nr. 22“ entsprechen musste. Durch verschiedene Änderungs- und Ausnahme-Verordnungen wurde diese ECE-Regelung immer wieder
ausgesetzt. Fortan durften auch „...Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, verwendet werden.“

Der aktuelle Stand
Am 22.12.2005 wurde §21a, Absatz 2 in der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wie folgt geändert:
“(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“ Die Formulierung „amtlich genehmigter Schutzhelm“ wurde also ersetzt. Es muss jetzt ein „geeigneter Schutzhelm“ sein.
Doch es ist vom Gesetzgeber her nirgends definiert, was denn nun ein „geeigneter Schutzhelm“ ist. Es fehlt somit eine klare, juristische Trennlinie zwischen geeignet und ungeeignet. So lange dies nicht geklärt ist, bleibt es eine Interpretationssache, die dementsprechend unterschiedlich ausfällt.

Dass ein Halbschalen-Helm nicht die gleiche Sicherheit bieten kann wie ein Integralhelm, liegt auf der Hand. Dass das Tragen eines Halbschalen-Helmes von einigen Beamten aber dem „Fahren ohne Schutzhelm“ gleichgesetzt und mit einem Bußgeld belegt wird, kann man nicht nachvollziehen. Wo vom Gesetzgeber keine Norm gefordert wird, kann zur Bußgeld-Begründung auch keine herangezogen werden.

Fazit
Bis der Gesetzgeber eine klare Regelung vorgibt, muss zwangsläufig jeder für sich selbst entscheiden, ob er einen Halbschalen-Helm zum Motorradfahren verwendet, oder nicht.

Quellen:
Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (2. Ausnahmeverordnung zur StVO), (BGBl. I 1990, S. 550)
Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 2481)
40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.
Die aktuelle Version des § 21a der StVO finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Diese Internetseite wird von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH erstellt.

magdeburgerling
03.06.2014, 11:26
und hier die Datei für alle zum Ausdrucken:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/16185170/helmbegr%C3%BCndung.pdf

vauzwo
03.06.2014, 17:23
Na das ist doch mal was
Danke dem Markteburgerling