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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gimbel Gutachten jünger als 1992 gibts das, hat einer sowas?



Else95
24.03.2014, 19:18
ja nee is ja klar, kann ja nicht so einfach sein...
ich war heute mit der Else bei einer GTÜ Prüfstelle, der Mann war sehr umgänglich und der Elserich von meinem Männe ist problos durch den TÜV gekommen (obwohl das Katzenauge gefehlt hat) aber meine Else hat er nicht Angriff nehmen können da ich diverse Sachen eintragen lassen wollte und da musste er passen, da das Gutachten für die Gimbel aus dem Jahr 1988 ist. Er hat gesagt, er darf nur Sachen eintragen wo das Gutachten nicht älter als Jahrgang 1992 ist. Also entweder ich muss zu einem "normalen" TÜV oder ein anderes Gutachten beibringen. Daher jetzt nach vielen einleitenden Worten meine Frage: Hat jemand ein Gutachten für ne Gimbelanlage ab dem Jahr 1992 oder gibts sowas dann gar nicht? Danke für Eure geduldigen Hinweise.
Liebe Grüße
Carmen

Janis
24.03.2014, 19:44
Meines Wissens nach nicht. Der eine oder andere hier hat sie nach §19 eingetragen bekommen, bei mir lief das ganze mit dem selben schrieb nach §21. (also Tüv und teurer in West - bzw Dekra in Ost)
Ist also ein bischen Glück mit bei, wenn es über § 19 geht.

Gruß Jan

der-wirre-Irre
24.03.2014, 21:20
Hallo Carnen,

hast du mal bei Gimbel angerufen?
Gimbel, Auto- u. Motorradtechnik GmbH
Kesslerstrasse 7 * 79206 Breisach
Tel: 07667/7014

Else95
24.03.2014, 21:33
Hi Tom,

werde ich morgen versuchen. Danke für den Tipp.
Ein lieber Gruß
Carmen

Andreas R
25.03.2014, 01:16
Sowas sagte die Dekra auch, als ab zum TÜV Rheinland Termin mit nem entsprechenden Prüfer gemacht und ruck zuck war die gimbel eingetragen

Also einfach mal beim TÜV Rheinland fragen

lskarlheinz
26.03.2014, 14:33
Hallo Carmen,

es gibt kein neueres Gutachten als das von 1988. Hab vor zwei Jahren ne gebrauchte Gimbel ohne Gutachten gekauft und von der Fa. Gimbel ein Gutachten per mail bekommen. Gimbel hat 1988 das Gutachten erstellen lassen und seitdem ist das gültig. Etwas neueres gibt es nicht. Der TÜV-Süd hat das ohne Probleme eingetragen. Die ABE für die Else ist ja auch schon uralt.

Geh zum TÜV, die machen das :smilie_baby_010:

Grüße
Karlheinz

Else95
27.03.2014, 21:22
Ich hab jetzt für nächste Woche Donnerstag einen Termin beim TÜV. Hab da mit einem Herrn telefoniert und ihm mal vorab meine "Papiere" eingescannt und zugeschickt damit er schon mal einen Blick drauf werfen kann. Er hat heute am Tel. gemeint, das sieht erstmal ganz gut aus. Hoffe das sagt er auch noch wenn ich nächste Woche mit der Else vorfahr. Katzenauge kommt noch dran damit er sich nicht über solche Sachen ärgern muss. Eingetragen soll werden: Silvertail, vorverlegte Gimbel, neuer Lenker und die Stahlflex Bremsleitung. Da muss ich wohl das dicke Portemonnaie mitnehmen. Bin gespannt ob dann alles klappt, irgendwie schaff ich es doch immer was zu übersehen.
Gruß
Carmen

Viertakter
27.03.2014, 22:55
...nimm den Fahrzeugschein mit... Hilft immer! :D

Gruss Lutz

Fender_Wulf
28.03.2014, 07:29
Moin Carmen,
warum willste ne Silvertail eintragen lassen? Die hat doch eine E-Nummer.
Den Rest würde ich auch nicht eintragen lassen sondern eine Anbaubescheinigung ausstellen lassen.
Die mussde dann zwar immer mitführen (in Plastikhülle und untern Seitendeckel damit), brauchst aber nicht wieder zum TÜV,
wenn Du z.b. wieder auf Originalteile zurückrüstest.
Hat mir vor Jahren mal ein TÜVer in Gelnhausen empfohlen.
Seit dem mache ich das bei allen unseren Moped so.

LG
Jochen

Specter
28.03.2014, 09:06
Mein Prüfer wollte mir den Silvertail garnicht erst eintragen mit genau
der Begründung dass da ja ne E-Nummer drauf is^^

Bombero
28.03.2014, 09:14
Ahoi, Freunde/innen des Umbaus!

War gestern beim TÜV Rheinland in D´dorf zwecks Eintragung der Gimbel. Es kam, wie ich befürchtet: Riesendiskussion
um ´88er Gutachten!!
Prüfer: neue Anlage braucht neues Gutachten (wären neue Vorschriften!).
Ich: Gibt kein neueres Gutachten, weil Anlage unverändert seit ´88 so gebaut wird.
Prüfer: Alte Anlage=altes Gutachten, neue Anlage=neues Gutachten!
Auf mein Argument, dass meine Anlage wahrscheinlich seit ´88 bei Gimbel im Regal gelegen hat (und somit ´ne alte Anlage ist:rolleyes:)
wollte er sich nicht einlassen. Nach umfangreicher Prüfung der angebauten Anlage (Probefahrt und ca. 20 minütiger!! Sichtung durch
teilweise 3!!! Prüfer) mit anschließender 30 minütiger Bürotätigkeit, durfte ich 67,40 € latzen und bin jetzt (glücklicher?) Besitzer eines
GUTACHTEN ZUR ERLANGUNG DER BETRIEBSERLAUBNIS GEMÄß §21 StVZO (§19 (2) StVZO).
Jetzt nur noch zur Zulassungsstelle und eintragen lassen und das war´s. Hatte ich mir anders vorgestellt. Werde aber die Fa. Gimbel
anschreiben und um ein schriftliche Stellungnahme bitten. Sollte sich dann herausstellen, dass mit dem alten Gutachten alles ok ist,
werde ich beim TÜV Rheinland mal´n "Fass aufmachen" (sie bitten ja unter www.tuv.com/umfrage darum).

Gruß, Manni.
(Hab ich ´nen Hals!!)

Rotti1973
28.03.2014, 09:22
Also ich habe letztes Jahr meine Gimbel eintragen lassen beim TÜV muss aber dabei sagen ich war bei zwei TÜV-Stellen da bei der einen gesagt wurde wie bei dir erst ab 92 Gutachten beim zweiten sagte man mir altes Else altes Gutachten u eingetragen.Danach fragte ich den Prüfer und er sagte das sich die Vorschriften ab 92 geändert haben und es jetzt an jedem Prüfer selbst liegt ob dir das alte abnimmt oder nicht.Wünsche gutes gelingen :smilie_baby_010::smilie_baby_010:.

Mfg Sven

Rotti1973
28.03.2014, 09:24
Das war ja fast gleich Grüße dich Manni

Bombero
28.03.2014, 09:27
Ahoi Rotti, Kölsche Jong!

Wenn Wetter trocken: bis Donnerstag!

Gruß, Manni.

Bombero
28.03.2014, 09:33
Ja aber, dass kann es doch nicht sein! Entweder ist ein Gutachten gültig oder nicht. Sonst wäre es ja von der
Fa. Gimbel, dezent ausgedrückt, eine Käufertäuschung,oder? Na ja, mal gucken was die Fa. antwortet. Ich lass
von mir hier hören (lesen!).

Gruß, Manni.

Else95
28.03.2014, 10:51
Hallo Manni und die anderen die hier geschrieben haben,
da bin ich ja mal gespannt auf nächsten Donnerstag, was bei meinem TÜV-Termin rauskommt. Bis zu Deiner Meldung über Deinen TÜV-Besuch war ich wieder halbwegs zuversichtlich. Ich geb mal Bescheid, da das Thema ja vielleicht mehrere Leute betrifft wie man sieht.

Gruß
Carmen

Bombero
28.03.2014, 12:35
Ich drück Dir die Daumen und hoffe, dass Du auf ´nen Motorradkundigen Sachverständigen triffst
der keine Paragraphen reitet!

Gruß, Manni.

Else95
03.04.2014, 17:49
Zurück vom TÜV. (TÜV Hessen)
Hallo Manni (und alle die es sonst noch interessiert), genau wie Du bin auch ich jetzt stolze Besitzerin eines Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO) aber - ich hab bisher dafür bezahlt 129,00 EUR und ich kann nicht einfach zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, sondern ich muss jetzt an eine sogenannte Bündelungsbehörde des Landkreises einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO schicken. Mit diesem Antrag schicke ich 8 Seiten Dokumentation des TÜV´s, eine Kopie meines Personalausweises und eine Kopie des Fahrzeugscheins. Von dieser Behörde bekomm ich dann wohl diese Einzelbetriebserlaubnis und mit der wiederrum kann ich dann zur Zulassungsstelle gehen und alles in den Schein eintragen lassen. Würde dann noch mal 40 EUR kosten.
Gruß Carmen
P.S. und Lutz:, ich hab den KFZ-Schein mitgenommen :05.18-flustered:

Martini
03.04.2014, 18:31
na das is ja mal büüürooooo oh oh kratie.
typisch deutsch.

Janis
03.04.2014, 20:17
Zurück vom TÜV. Hessen
Hallo Manni, genau wie Du bin auch ich jetzt stolze Besitzerin eines Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO) aber - ich hab bisher dafür bezahlt 129,00 EUR und ich kann nicht einfach zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, sondern ich muss jetzt an eine sogenannte Bündelungsbehörde des Landkreises einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO schicken. Mit diesem Antrag schicke ich 8 Seiten Dokumentation des TÜV´s, eine Kopie meines Personalausweises und eine Kopie des Fahrzeugscheins. Von dieser Behörde bekomm ich dann wohl diese Einzelbetriebserlaubnis und mit der wiederrum kann ich dann zur Zulassungsstelle gehen und alles in den Schein eintragen lassen. Würde dann noch mal 40 EUR kosten.
Gruß Carmen
P.S. und Lutz:, ich hab den KFZ-Schein mitgenommen :05.18-flustered:

Da fällt mir nichts mehr zu ein, was ich hier straffrei schreiben könnte. So fiel habe ich alles zusammen nicht bezahlt, inkl. $21 Und Lenker nach$19. Und ich konnte danach direkt zur Zulassungsstelle und hab nen neuen Schein bekommen.

Du hast mein Mitgefühl.
Jan

Der einsame Reiter
03.04.2014, 21:56
Bei dem Preis würde ich auf Goldschrift bestehen.

Chris

Else95
03.04.2014, 22:20
hab mir ne Quittung zum Einrahmen mitgeben lassen :shocked:

der-wirre-Irre
03.04.2014, 22:23
Zurück vom TÜV. (TÜV Hessen)
Hallo Manni (und alle die es sonst noch interessiert), genau wie Du bin auch ich jetzt stolze Besitzerin eines Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO) aber - ich hab bisher dafür bezahlt 129,00 EUR und ich kann nicht einfach zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, sondern ich muss jetzt an eine sogenannte Bündelungsbehörde des Landkreises einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19 StVZO auf Basis eines Gutachtens nach §21 StVZO schicken. Mit diesem Antrag schicke ich 8 Seiten Dokumentation des TÜV´s, eine Kopie meines Personalausweises und eine Kopie des Fahrzeugscheins. Von dieser Behörde bekomm ich dann wohl diese Einzelbetriebserlaubnis und mit der wiederrum kann ich dann zur Zulassungsstelle gehen und alles in den Schein eintragen lassen. Würde dann noch mal 40 EUR kosten.
Gruß Carmen
P.S. und Lutz:, ich hab den KFZ-Schein mitgenommen :05.18-flustered:

Da muß ich mich Jan anschließen! Ganz schön happig, :a030:.
Such dir dringend einen anderen Tüffer!!! Ich empfehle im Zweifenlsfall sich in Motorradläden umzusehen.
Die Prüfer wissen im Normalfall was sie da treiben und wo die Grenzen des machbaren sind.

Jogi
04.04.2014, 07:34
Moin Moin,

es war schon immer etwas besonderes ein Hesse zu sein.....

Der Aufwand ist in Hessen leider so, hoffentlich macht das keine Schule. Anderes Bundesland ist auch keine Alternative...

Gruß

Jogi

Bombero
05.04.2014, 21:58
Ahoi Carmen!

Mein Mitgefühl!! Ehrlich!! Das haut einen ja den Bezug vom Sitz! Und ich dachte schon,
ich allein wäre an so ´nen " Spezialisten" geraten. Hatte ja ´nen Brief (keine Mail!) mit der
Bitte um Antwort an Gimbel geschrieben. Sobald ich Antwort erhalte werd ich mich hier
melden! Wünsche Dir trotz Deinem/Unserem Ärger ´ne schöne Motorradsaison!

Gruß, Manni.

Else95
15.04.2014, 21:17
Es ist vollbracht (nur für die Bibelfesten- und das schon drei Tage vor Karfreitag)
...
seit heute hat meine Else TÜV und einen neuen Schein mit den Eintragungen für die Vorverlegten, den Lenker, den Silvertail und die Stahlflex. Wie das los ging hab ich ja schon geschrieben, also nachdem ich die ganzen Sachen vom TÜV an die Bündelungsstelle in Fulda geschickt hab, hab ich etwa ne Woche später von dort ein Schreiben erhalten welches sich "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §19 StVZO i.V.m.§21 StVZO" nennt. Mit diesem Schreiben und dem Gutachten zur Erlangung desselben vom TÜV war ich heute bei der Zulassungsstelle und hab dann dort ohne weitere Probleme einen neuen Schein und den TÜV-Aufkleber auf mein Kennzeichen bekommen. Der ganze Spaß hat zusammen jetzt 184,50 EUR gekostet !!!
Fertig.
Es grüßt
Carmen
@Jogi: Ich finds scheiße dass wir hier in Hessen scheinbar Spitzenreiter auf der Preisskala sind. Wie wird sowas eigentlich gerechtfertigt?

Viertakter
15.04.2014, 22:22
Na denn alles Gute! (Glückwunsch wäre unangebracht, obwohl das ja manchmal schon mit Glück zu tun hat, deucht mir.....)
Ihr habt in Hessen irgendwie ne Sorte Volksvertreter, die da halt noch eine mehr oder weniger sinnvolle "Bündelungsstelle" zwischengeschaltet hat.
Das alles rechnet sich aus Gebühren zusammen und Gebühren haben aufkommensneutral kalkuliert zu sein. d.h. es soll sich an Gebührenerhebern keiner ne goldene Nase verdienen aber es soll von Staat, Land oder Kommune auch nix beigelegt werden. Jedenfalls so im Mittel.
Frag deinen Landesvater mal, warum er ne Bündelungsstelle zwischengeschaltet hat. Ist klar, dass auch die da morgens ihre Brötchen kaufen wollen.

Gruss Lutz
und allzeit gute Fahrt!

Bombero
18.04.2014, 15:27
Ahoi, Freund/innen/e der TÜV-Eintragung!

Wollte nur kurz melden, dass ich an der Sache noch dran bin. Die Fa. Gimbel hat mir bis jetzt auf mein Schreiben
noch nicht geantwortet und ich hab das dumme Gefühl,dass das auch nix wird. Werde die Fa. nächste Woche
noch mal anschreiben und nochmals um Stellungnahme bitten. Werde mich dann wieder melden. Ich bleib dran!

Gruß, Manni.

Bombero
07.05.2014, 23:06
So, kleiner Nachtrag.
Hat ´n bisken länger gedauert, 2. Brief an Gimbel ist raus da auf 1. immer noch keine Antwort.

Gruß, Manni.

Dä Jung
08.05.2014, 06:44
Tach zusammen,
wenn man das hier so liest fällt einem ja ein Ei aus der Hose :shocked:
Ich war gestern beim TöF um eine Seegeranlage eintragen zu lassen:
Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3, ca. 32 Teuros bezahlt und noch ne gute Fahrt gewünscht, das wars :blush:

Da kann doch nicht sein das sich Gimbel so quer stellt und ein uraltes Gutachten bei seine neu verkauften Anlagen beilegt :no:
Bei meiner war kein Gutachten dabei, habe bei Seeger angerufen und nach zwei Stunden hatte ich ein neuse Gutachten, Kosten: nix.

Bleibt nur zu hoffen das Gimbel sich mal irgenwann ändert,

DlzG,
Dä Jung :IMG0:

Bombero
08.05.2014, 09:05
Morjen Uwe!

Bei Deinem TÜV Besuch sieht man ja wie es, meiner Meinung nach, sein sollte. Viell. gilt der alte Spruch:"Was nix kost,
ist nix" ja doch? Obwohl, bei über 200.-€:smilie_baby_019:?? Bin gespannt,ob Gimbel überhaupt antwortet!

Gruß, Manni.

blue-thumper
08.05.2014, 09:53
Gimbel ist von der Qualität und auch vom Service das letzte, allerdings hatte ich bei Eintragung der Rasten noch nie Probleme.
Gimbel würde wahrscheinlich gerne ein neueres Gutachten liefern wenn sie eins hätten, ich denke bei den kleinen Stückzahlen lohnt sich das für die nicht mehr.

Bombero
08.05.2014, 10:10
Morjen Norbert!

Das Du keine Schwierigkeiten beim TÜV hast ist mir klar, Du wirst ja auch öfter mit Denen zu tun haben wie ich.
Zur Qualität kann ich nix sagen, sieht alles stabil aus* und ab und an´n Tröpken Öl an die Gelenke dann müsst
es eigentlich gut sein. Jetzt warte ich mal ab, ob und was Gimbel antwortet und melde mich dann wieder.

Gruß, Manni.

*hab allerdings Einiges (dank Forum!) geändert: Seitenständerhalterung, Org. Bremshebel mit Rückholfeder,
Fussrastenverbindungsstange.

vauzwo
08.05.2014, 10:24
Hammer, aber typisch Hessen.
Und das in allen Bereichen.
Ich arbeite ja in der Baubranche ( Planer ) und selbst die Hessischen Bauordnung ist die hefftigste in gans Deutschland.
Ich frage mich sowieso was diese Unterschiede eigentlich sollen.
Da werden europaweit Regelungen und Gesetze gemacht und trotzdem kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Dann können wir eigentlich die EU und auch die Bundesrepublick wieder auflösen.:smilie_baby_009:

blue-thumper
08.05.2014, 10:43
Morjen Norbert!

Das Du keine Schwierigkeiten beim TÜV hast ist mir klar, Du wirst ja auch öfter mit Denen zu tun haben wie ich.
Zur Qualität kann ich nix sagen, sieht alles stabil aus*

Gruß, Manni.

*hab allerdings Einiges (dank Forum!) geändert: Seitenständerhalterung, Org. Bremshebel mit Rückholfeder,
Fussrastenverbindungsstange.

siehste, das meinte ich. seitenständer halterung mit zwei 6er schräubchen zu befestigen ist schon mist.

Der einsame Reiter
08.05.2014, 11:55
Hammer, aber typisch Hessen.
Und das in allen Bereichen.
Ich arbeite ja in der Baubranche ( Planer ) und selbst die Hessischen Bauordnung ist die hefftigste in gans Deutschland.
Ich frage mich sowieso was diese Unterschiede eigentlich sollen.
Da werden europaweit Regelungen und Gesetze gemacht und trotzdem kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Dann können wir eigentlich die EU und auch die Bundesrepublick wieder auflösen.:smilie_baby_009:
Die föderative Form der BRD mit einzelnen Landesverfassungen wurde nach dem 2. Weltkrieg bewusst eingeführt um ein starkes Deutschland zu verhindern.
Zum Glück bricht das Bundesrecht Landesrecht sonst würde dieser Paragraph (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/gxj/page/bshesprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-VerfHEpArt21%3Ajuris-lr00&showdoccase=1&documentnumber=13&numberofresults=17&doc.part=S&doc.price=0.0&paramfromHL=true#focuspoint) wohl noch angewendet werden.

Chris

Bombero
08.05.2014, 16:06
siehste, das meinte ich. seitenständer halterung mit zwei 6er schräubchen zu befestigen ist schon mist.

Wo Du recht hast, hast Du recht!
Das sind dann u.a. so Sachen, wo die Tip´s der erfahrenen "Bastelbrüder" dieses Forums UNBEZAHLBAR sind!!:smilie_baby_010:

Bombero
30.05.2014, 22:15
Sooo, Freunde der ABE´S und Gutachten!
Ich nehme stark an, dass ich dem TÜV-Prüfer unrecht getan habe!! Habe in einem 1. Brief (2.4.2014) an die Fa. Gimbel meine Schwierigkeiten
mit Ihrem (Uralt-)Gutachten beim TÜV-Rheinland geschildert und um eine Stellungnahme gebeten. Da nix passierte habe ich in einem 2. Brief
(4.5.2014) meine Bitte wiederholt. Da ich bis heute keine Antwort erhalten habe geh ich davon aus,dass der Fa. Gimbel die Problematik durchaus
bekannt ist, sie diese aber ignoriert. Da die VVL der LS aber mit dem(wertlosen!!) Gutachten beworben werden ist das schlicht und ergreifend
KÄUFERTÄUSCHUNG! Jedem der eine Gimbel-Anlage für die LS erwirbt sollte sich über die Mehrkosten der Eintragung wg. ungültigem Gutachten
im Klaren sein. Da bleibt zu überlegen, die teurere Anlage mit gültigen Gutachten eines anderen Anbieters zu kaufen da der Endpreis dann
nur unwesentlich höher ist!! Über die Gimbel-"Qualität" ist ja bereits an anderen Stellen berichtet worden. Für mich persönlich ist die Fa. Gimbel
erledigt. Lieber ein paar € mehr ausgeben und dafür mit seriösen Leuten Geschäfte machen. In diesem Sinne....

Gruß, Manni.

gazkiman
23.06.2014, 14:15
Ahoi Kameraden,

ich lese schon einige Zeit hier im Forum mit, wird Zeit für meinen ersten Beitrag.

Leider habe ich auch eine Gimble Anlage in der Bucht ergaunert.
An diese musste dann noch ein Halter für den Seitenständer angebracht werden.

Nunja eingetragen habe ich es erstmal nicht bekommen da mein Gutachten zu alt ist, so die Aussage des Prüfers.
Nach einem Anruf bei der Fa. Gimbel bin ich leider auch nicht weiter gekommen.
Hier wurde mir gesagt es ist alles Geldmacherei es sei ein gültiges Gutachten und die sollen sich nicht anstellen.

Und da ich hier im Forum die selbe Problematik lese bin ich schon gewillt mir eine Anlage von FALCON zu holen.

VG

Alex

Mücke
23.06.2014, 14:40
Ich verstehe manche Prüfer nicht????

Das Bike kam 1986 aufn Markt,
die Gimbel Rastenanlage mit Gutachten wesentlich später, oder?

So habe ich mit meinem TÜV-Prüfer palawert,
da der selber ein nettes Bike fährt,
da hat er mir damals (vor 2 Jahren) zugestimmt und alles ohne
Probleme eingetragen.

mhh, iwie immer wieder komisch die Prüfers.

DWausH
23.06.2014, 15:22
Ich glaube das Problem ist, das viele einfach zu einer normalen Prüfstelle gehen und sich das eintragen lassen wollen, aber da das Gutachten ja KEIN Teilegutachten ist muss es von einem AAS abgenommen werden, und diese Prüfer sind zb. in meiner Gegend hier recht rar.

bassocksky
23.06.2014, 17:12
Es ist hier schon geschrieben worden: andere TÜVer mit Moppedumbauerfahrungen suchen.

Ich habe wegen anderem Schwachsinn etliche "normale" TÜV-Stellen abgeklappert und mein Hals wurde mit der Zeit immer länger.

Die Suche nach einem diesbezüglich erfahrerernen Prüfer hat sich letztlich ausgezahlt.
Ausserdem: muß man sich denn alles unbedingt eintragen lassen? Wenn der Abnahme ohne Eintragung nichts im Wege steht, ist doch alles ok....

Gruß
Andre

DWausH
23.06.2014, 17:28
.................... Wenn der Abnahme ohne Eintragung nichts im Wege steht, ist doch alles ok....
Wenn es einem nur um die Plakette geht, ok, das ist wohl das kleinste Problem, aber wenn man mal einen Unfall hat und die Kiste wird von der Gegnerischen Versicherung untersucht, und es stellt sich raus das eigentlich die Betriebserlaubnis erloschen ist, hat man ein Problem. Deswegen lasse ich alles was zweifelhaft ist eintragen.

Bombero
23.06.2014, 18:42
Ich glaube das Problem ist, das viele einfach zu einer normalen Prüfstelle gehen und sich das eintragen lassen wollen, aber da das Gutachten ja KEIN Teilegutachten ist muss es von einem AAS abgenommen werden, und diese Prüfer sind zb. in meiner Gegend hier recht rar.

Ahoi Dieter!

Ich war ja bei einem AAS des TÜV-Rheinland. Der hat das Gutachten der Fa. Gimbel für ungültig erklärt und ignoriert! Und als ich dies der Fa. Gimbel
in 2!! Briefen (keine Mail´s!) schilderte und um Aufklärung bat, tat sich nichts. Die wissen ganz genau das ihr "Gutachten" das Papier nicht wert ist
auf dem es gedruckt ist!

Und das mit dem Eintragen lassen....
Da sich mit der Rastenanlage nicht nur die Sitzhaltung sondern auch die Betätigung der Fussbremse(!!) und der Schaltung ändert
würde ich jedem empfehlen dies auch eintragen zu lassen. Im Falle eines (auch unverschuldeten) Unfalls hat man sonst evtl. die
brillantene Ar...karte. Nicht alle Sachverständigen sind ahnungslos! *

Gruß, Manni.

* Sorry Dieter, hatte Deine 2. Bemerkung gerade erst gelesen!

DWausH
23.06.2014, 19:50
Kann ich mir natürlich vorstellen, dass selbst ein AAS sich querstellt, obwohl er bevollmächtigt ist sogar Eigenbauten einzutragen.
Abnahmeprüfungen sind immer ein Erlebnis.:rolleyes: