sticht
19.03.2014, 13:45
´... else , zumindest auf dem papier ! ich hab gestern meine neue else getüvt : hab von meiner alten else fast alles wiederbenutzt , war ja vorher schon ein gutes mopped ! das ganze kam so :vor langer , langer zeit ( so ca. 2-3 jahre zurück - als der rudi noch aktiv im forum tätig war )vergaß ich einmal beim rausgehen aus seiner garage , die tür hinter mir zu schließen ! woraufhin mir der (gute ) rudi dann prompt einen elsenrahmen mit erstzulassung 1987 hinterher warf !! da ich diesen nicht in seiner einfahrt liegen lassen wollte , dachte ich mir: den nimmste dir mal mit , wer weiß ...? fortan träumte und sinnierte ich dann monatelang ( so ca 2-3 jahre halt ) über eine verwendungsmöglichkeit des begehrten gestelles : caferacer , schmal , leicht und nix mehr dran war dann irgendwann der fertige plan ! aufgrund des baujahres sollten auspuff , k&n sowie minimalisierte beleuchtung und elektrik ohne große probleme zulassungskonform zu gestalten sein ! jedoch ließen sich meine mentalen vorgaben so gut wie garnicht mit meiner monetären situation in einklang bringen , sodass von den alurädern über die konis bis zu den zurückverlegten fußrasten erstmal alles auf eis gelegt wurde ! nachdem norbert den motor also technisch neu (und besser - wir kennen ja tbks und nocke schon ...) aufgebaut hat , hab ich vieles einfach nur geputzt und wieder drangebaut ! gott sei dank hat mir das wilde ding zu weihnachten einmal komplett neuen lack geschenkt , sonst wäre wohl die beule immer noch im tank ! aber immerhin is die "neue" else jetzt ordnungsgemäß behördlich geprüft und harrt jetzt weiteren umbaumaßnahmen , wobei hauptsächlich der auspuff durch eine fahrgeräuchsmessung noch eingetragen werden soll sowie die stoßdämpfer durch einzelabnahme ebenfalls eingetragen werden müssen !
habt ihr gewusst , daß man im falle einer reservierung des alten kennzeichens eine wartefrist von 3 tagen einhalten muß , bevor man das neue fahrzeug mit dem alten kennzeichen anmelden kann ??? wer macht solche regeln ??
habt ihr gewusst , daß man im falle einer reservierung des alten kennzeichens eine wartefrist von 3 tagen einhalten muß , bevor man das neue fahrzeug mit dem alten kennzeichen anmelden kann ??? wer macht solche regeln ??