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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wer darf was ?



sticht
16.02.2014, 10:05
moin männers und mädele , ich hätt gern mal wieder ne auskunft : weiß hier grad jemand , welcher fahrzeug-gutachter welche teile wie eintragen darf ?
es geht um folgendes : 1. gibts amtlich anerkannte sachverständige , die dürfen jedes teil eintragen , welches sie geprüft und für gut befunden haben ! dann gibts 2. noch den "gemeinen sachverständigen" , der darf mithilfe von prüfunterlagen ( von einer typprüfstelle ...) den anbau eines teils begutachten und gegebenenfalls den korrekten anbau bestätigen . davon gibts dann glaub ich noch mehrere unterstufen ( hab ich noch was vergessen ? ) ! jetzt meine frage : gibts die amtlich anerkannten auch vom KÜS ? ich hab hier zwar einen richtigen typprüfer in der nähe , aber eben auch eine solche küs-stelle , deren chef eben ein bekannter von mir ist , der sagt mir halt : "klar kann ich das eintragen , kein thema ..." , aber is das dann auch "amtlich anerkannt" ?

pahld
16.02.2014, 10:28
Meine Eintragungen von Vorverlegten,Seitlichem Kennzeichenhalter, gereckter Langgabel von AME hat mit Unterlagen auch ein KÜS-Mann eingetragen.
bei Martina`s eLSe auch den Silvertail,die Vorverlegten und den SK.
Gruß Dieter

DWausH
16.02.2014, 10:50
In den alten Bundesländern darf nur ein AAS vom TÜV Eintragungen nach §21, also Einzelabnahmen für Eigenbauten oder Sachen ohne Papiere vornehmen. In den neuen Bundesländern darf das auch die DEKRA.
Teile mit einem Teilegutachten darf jede KFZ Prüfstelle eintragen.

sticht
16.02.2014, 10:56
klar , alles teile mit gutachten ...das geht natürlich ! aber wie siehts bei sachen ohne gutachten aus ? können (bzw. dürfen ) die KÜS-männer auch selbst richtig prüfen ? z. b. mitschwinger oder lenker von harley oder stoßdämpfer ohne irgendwelche papiere ? wenns nicht wirklich legal geht , fahr ich lieber zum tüv , aber wenn doch dann wäre das wesentlich günstiger bei diesem KÜS-prüfer !

sticht
16.02.2014, 11:07
danke dieter , sowas hab ich mir schon gedacht ...gehört zu haben ! is zwar schade ( für meinen geldbeutel ebenso wie für den von meinem bekannten ...) aber einfach nur so'n eintrag , der dann als "gefälligkeits-eintrag" bewertet wird is mir glaub ich nicht geheuer ...

Ralle-bln
16.02.2014, 22:01
In den alten Bundesländern darf nur ein AAS vom TÜV Eintragungen nach §21, also Einzelabnahmen für Eigenbauten oder Sachen ohne Papiere vornehmen. In den neuen Bundesländern darf das auch die DEKRA.
Teile mit einem Teilegutachten darf jede KFZ Prüfstelle eintragen.
Stimmt so nicht ganz. In den neuen BL darf §21 nur die Dekra. Hab ja ein aaS meines Vertrauens gefunden, aber muß ihm sämtliche Gutachten vorbei bringen. Mein aaS und ich hoffen ja noch, das das §21-Monopol auch noch fällt.

Gruß Ralle

DWausH
17.02.2014, 08:37
.................. In den neuen BL darf §21 nur die Dekra. ...............

NUR, gut zu wissen:IMG0: