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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorderradbremslicht bei BJ 89 nötig?



Jens
25.09.2004, 22:26
Hallo!!

Ich habe mal am Rande gehört das ein Bremslichschalter an der Vorderradbremse nicht wirklich nötig ist. Das ist aber nur bis zu einem gewissen Baujahr so.

Welches war es denn nochmal??

Mein Schalter ist hin, hab schon einen neuen fertig zum einbauen.
Vielleicht kann ich das lassen?

Danke
Ride on

Jens

Lotzbub
25.09.2004, 22:43
ja, jens den mussu haben !


das war an motorrädern und mopeds in den 70ern keine pflicht, wann das genau eingeführt würde kann ich dir nicht sagen! meine kreidler RS 1977 hat keinen bremsschalter vorne !

das rückbremslicht an motorradern gibts auch erst seit den 60ern !

blue-thumper
26.09.2004, 10:07
hi jens, hier ein auszug aus der STVZO

An Krafträdern, die vor dem 1.1.1988 erstmals zugelassen worden sind, ist eine Bremsleuchte nicht erforderlich! Krafträder, die vor dem 1.1.1983 erstmals zugelassen worden sind, dürfen anstelle einer roten auch mit einer gelb leuchtenden Bremsleuchte ausgerüstet sein.
Bremsleuchten gehören gemäß §22a der StVZO zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen, müssen also das Wellenzeichen oder den Kreis mit Buchstabe E plus Ziffer oder Rechteck mit dem Buchstaben e darin aufweisen.
Es genügt, wenn das Bremslicht nur beim Betätigen der Fußbremse aufleuchtet!

quelle. www.savage-extrem.de

Jens
26.09.2004, 18:40
Wußt ichs doch!! 8)

Wobei....gilt das jetzt nur bis BJ 83?? Meine ist ja BJ 89 !

Vielen Dank auf jeden Fall. Ich werde dies nächstes Jahr dem Tüvprüfer präsentieren..... ;D

Grüße und Ride on

Jens

Jogi
27.09.2004, 07:50
Moin Moin,

EZ 1989: also muss ein Bremslicht vorhanden sein. Das BRemslicht zeigt die Betätigung der Betriebsbremse an. Bei mir ist die Betriebsbremse die Vorderradbremse (d. h. Bremslichtschalter vorne und hinten keinen) bei Heiko ist die Betriebsbremse die Hinterradbremse (d. h. Bremslichtschalter hinten und vorne keinen).

bis denn

Jogi

Jens
28.09.2004, 20:59
Hi Jogi!!

Also sage ich mal das meine Betriebsbremse die Hintere ist. Wenn kein Tüf was dagegen sagen kann lass ich den Einbau des neuen Bremslichtschalters und gut ist.

Die Ls ist ja ein Chopper (englisch: to chop= weglassen). Je weniger Elektrik desto besser finde ich das. ;)

Vielen Dank!

Ride on

Jens

Jogi
29.09.2004, 08:48
Moin Moin,

ob kein Tüver da was gegen sagen kann? Mancher Prüfer hat die Meinung, dass alles was an der Maschine dran war auch bleiben muss, unabhängig wie die rechtliche/gesetzliche Lage ist. Da hilft nur eins, anderer Prüfer. Ansonsten ab das Ding und so, das es so aussieht, als sei da nie was gewesen.

bis denn

Jogi

Ronny
30.09.2004, 22:07
Da habe ich jetzt auch noch ne Frage:
Bei meiner, BJ 91, geht ja dank einiger Modifikationen das Bremslicht nicht mehr wenn ich mit der Handbremse bremse. Also mache ich den Schalter ab, das Kabel wech und behaupte beim TÜV ganz stolz und frech das meine Betriebsbremse die hintere ist und somit ich vorne - an der Bremse natürlich - keinen Schalter und demzufolge auch kein Leichten der Bremsleuchte brauche. Richtig?
Bitte, bitte sagt das es so ist, sonst muss ich nochmals an die Elektriktrik.
Ronny (der Lenker-Geplagte)

Jogi
04.10.2004, 16:27
@Ronny: So isset!

Aber was nützt dir das, wenn der Pürfer das anders sieht? Ich würds versuchen. Notfalls musst du dich dann mit dem Bremslichtschalter auseinandersetzen, wenn der Prüfer es bemängelt und du ihn nicht überzeugen kannst.

bis denn

Jogi

PS: Es soll schon Prüfer gegeben haben, die behaupten, dass alles was am Mopped dran is auch dran bleiben muss. Da kommt man einfach nicht weiter. Da hilft nur, sich einen neuen Prüfer suchen.

schmoelzer
23.11.2004, 19:49
@ all,

einen Ausweg gibt es noch, der beim TÜV (oder DEKRA) nahezu Narrenfreiheit erzeugt. Ein 21er Gutachten. Das ist ein Vollgutachten nach § 21 Stvo statt der sonst üblichen Hauptuntersuchung nach §19.
Der Gag dabei ist, daß als Schlüsselnummer zu 3. die 000000 eingeragen wird. Diese Schlüsselnummer ist die Nummer unter welcher die genauen Fahrzeugdaten beim KBA hinterlegt sind.
steht dort eine 000000, dann können keine Daten mehr abgerufen werden, man hat sozusagen Narrenfreiheit. Bei vielen Grauimporten steht die 0 schon drin.
Natürlich müssen die Daten aus dem Fahrzeugschein weiterhin mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
Aber so Dinge wie Lenker, Tank, Auspuff, Sitzbank, Gabel, Bremse können ohne Gutachten und Eintragung umgebaut werden. Die Teile brauchen nichtmal eine Teilenummer.

Einen Nachteil hat das ganze: Die Zulassung wird etwas teurer, da die Tippsen vom Amt die Daten nicht mehr einfach abrufen können, sondern von Hand eingeben müssen. Ausserdem braucht man neue Papiere und die kosten auch extra.

21er Gutachten gibt es in den alten Ländern beim TÜV, in den neuen Ländern bei der DEKRA.
Hat mir ein DEKRA-Mensch erklärt, als ich an einer Vespa eine Scheibenbremse mit ungültigem Gutachten eintragen lies.
Der TÜV-Mensch hat nur erklärt:"Geht nicht"

Wichtig: achtet genau darauf, daß dabei die richtige Fahrgestellnummer in die neuen Papier kommt.

Ein Schwager hat da mal eine böse Überraschung bei einer Polizeikontrolle erlebt.

Aus dem superwilden Osten

Martin aus Erfurt.

Ebi
23.11.2004, 21:19
Hallo Martin,

hätte ich das Früher gewußt >:(
Fahre ne 94er Grauimport aus Frankreich-Schlüsselnummer zu3 ist 000000-- und habe im August 25€ für den Eintrag des Lenkers, mit dem ich fast
2 Jahre gefahren bin, gelöhnt.
Ist das, was du geschrieben hast ganz sicher?

dLzG Ebi

blue-thumper
24.11.2004, 15:31
so, ich hab heute mal einen bekannten der bei der dkra als gutachter arbeitet gefragt wie das mit der schlüsselnummer ist.
erstens müßte man sämtliche papiere verlieren, oder verbrennen, dann eine 21 vollabnahme machen, eine eidesstattliche versicherung abgeben das die papiere auch wirklich verloren sind, einen neuen brief beantragen usw....usw....
dann bekommt man evtl. die schlüßelnummer 00000 eingetragen.
aber das hat laut dekra nicht unbedingt was zu sagen, da irgendwo in den papieren die bezeichnung 41 NP A, oder 41 NP B steht. anhand dieser nummer und des baujahres finden die dann sehr schnell raus was eingetragen werden darf, und was nicht.
wenn ich mir jetzt überlege was der spaß kostet, und welche lauferei das ist bis ich wieder alles habe, dann prost malzeit ;D und ob´s dann funtioniert ist fraglich.

gruß norbert

schmoelzer
24.11.2004, 20:09
@blue thumper
Bei mir war das keine Lauferei. Habe wie bereits erwähnt eine Scheibenbremse eintragen lassen, für die ein Gutachten existiert das nach einer Übergangsfrist nun nicht mehr gültig ist. Bei der DEKRA in Erfurt wurde mir diese Bremse anstandslos eingetragen und das 21er Gutachten erstellt und die Schlüsselnummer entsprechend geändert. Hat letztes Jahr ca 70 Euro gekostet und nochmal um die 30 bei der Zulassungstelle.

Papier verbrennen?? Eidesstattliche Versicherung??

P.S. Die Vespa hat übrigens auch keinen vorderen Bremslichtschalter. Ist aber auch schon ein 81er Baujahr.

Nach jedem 21er Gutachten werden neue Papier ausgestellt und die alten eingezogen.
Tja, ob es wirklich so funktioniert...? Ich hab mich da einfach auf die Aussage des freundlichen DEKRA-Menschen verlassen und angenommen, daß es stimmt was der sagt.
Wäre mal interssant, was die Members vom MC Grün-Weiß dazu sagen oder jemand von einer Versicherung.

blue-thumper
24.11.2004, 23:33
was ich nicht verstehe, warum sollten die bei einer 21 abnahme die schlüsselnummer ändern wenn ich meine alten papiere vorlege???

gruß norbert

schmoelzer
25.11.2004, 15:47
Schulterzuck, Weiß ich nicht. War bei mir eben so. Keine Ahnung warum. Muss mal nachschauen ob bei der Vorgängerin dieses Moppeds das auch geändert wurde. Da habe ich die gleiche Bremse schonmal eintragen lassen. Das Mopped ist zwar tot, aber die Papiere hab ich noch.

Grüße

Martin S: aus E.

Jogi
29.11.2004, 18:39
Moin Moin,

ich versteh das Problem nicht. Das Fahrzeug ist eindeutig über die Fahrgestellnummer identifizierbar. Was dran gehört und was nicht auch.

Im wilden Osten hat die Dekra den Ermessensspielraum im Westen der Tüv. Die jeweils andere Prüfstelle darf nur mit Gutachten. Der Tüv im Osten darf ne Bremse mit abgelaufenem Gutachten nicht eintragen. Der Dekramann kann seinen Ermessensspielraum einsetzen und das Ding doch eintragen. Wozu brauch ich da den 21er?

Üblicherweise kann der 21er nur gemacht werden, wenn:
1. keine Papiere mehr vorhanden sind (hier sind noch andere Sachen zu beachten)
2. Die HU lange überschritten wurden.

Bei 2 würde sich der 21er anbieten, da dort die Gebühren wesentluich geringer sind, als wenn man z. B. viele Eintragungen bezahlt.

Sachen nicht eintragen zu lassen ist sehr riskant, da u. U. Verlust der Versicherung droht. Das Risiko ist mir persönlich zu hoch.

bis denn

Jogi

Ingo
01.12.2004, 17:12
Hi,
also ein bißchen stimmt das schon mit der Schlüsselnummer.
habe nämlich auch bei Schlüsslnr- zu 3 nur 00000 drin stehen.
Habe damals meine auf einen 88er Import Rahmen aufgebaut (NP41A). Und als ich dann zum TÜV bin zum abnehmen, mußte auch eine §21 Abnahme gemacht werden.
War sogar sehr günstig, da es damals nur 107,-DM (D-Mark) gekostet hatte inkl. allen Eintragungen. Und dem TÜVler war es auch eigentlich scheißegal was er eintragen mußte. Ich habe es ihm vorgesagt und er hats getippt. ;)
Der hätt mir damals alles eingetragen. Für ihn wars nur wichtig das die Bremsen gehen und das Licht.
Habe sogar (durch Tipfehler vom TÜVler) den 140/90-15 Reifen für Vorne eingetragen ;D ;D ;D
War nur ein wenig genervt wegen den vielen Eintragungen das es ja auch sehr viel Zeit in Anspruch nahm durch sein Alder-Suchsystem auf der Computer Tastatur. Hatte Ihm dann extra was gegeben für die Kaffeekasse und er war wieder glücklich.
Nur die EZ hatte er dann auf Bj89 gemacht, da es so im alten Brief des NP41A Rahmens so drin stand.

Gruß
ingo