Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Begutachtung nach §21 StVZO
Hallo Biker!
Nach dem Rollout meiner Winterarbeit und dem Abstellen einiger Mängel (dem Forum sei gedankt) erfolgte Freitag die Vorstellung beim TÜV zwecks HU, ASU und Begutachtung nach §21 StVZO. Ich schreibe das hier weil es immer wieder unterschiedliche Meinungen zur Radabdeckung und Kennzeichenhalter im Eigenbau gibt. So hat es mein Prüfer gesehen.
Feine Sache!
Warst Du vorher dort, oder bist Du mit dem eingepackten Bonbon hingefahren und hast sie vor vollendete Tatsachen gestellt?
So alles in allem war das nicht zu viel und nicht zu wenig - meiner Meinung nach, das eingetragen wurde. Was hast denn dafür blechen müssen, wenn ich fragen darf?
Hallo Sigi!
Danke für den Bonbon. Ich habe dieses schöne Teil im Auftrag gebaut. Meine ist im Frühjahr 2013 in ähnlicher Form fertiggeworden. Damals habe ich die Radabdeckung abgesprochen. Wg dem Kennzeichen habe ich nur nachgefragt, ob er mir einen Eigenbau einträgt. Die Parameter findest du überall im Internet. Die Radabdeckung muss nicht eingetragen werden, es gibt da eine Anweisung des KBA wie mit Motorrädern, die nach deutschem Recht zugelassen sind, zu verfahren ist. Leider ist die Rennleitung nicht immer auf dem Stand der Dinge, deshalb habe ich das eintragen lassen. Kosten nur §21 38,20€.
gratulation zum tüv
ich find es nur krass, dass du dein kennzeichen abdeckst, wegen datenschutz
aber die daten des tüvers nicht respektierst und hier freigibst (weiß er das??)
wollts nur erwähnen, und der tüv liest hier mit, denk mal drüber nach
Stimmt die Details sollte man schwärzen, schließ ich mich an.
Danke für die Infos, Opoha!
........................ und der tüv liest hier mit, denk mal drüber nach
Richtig, die Namen und Adressen vom Bericht gehören geschwärzt, aber gab es da denn schon mal einen konkreten Anlass oder wie meinst du das, das der Tiff hier mitliest, denn es gibt doch hunterte Motorradforen, und da hätten die doch viel zu tun, alles zu lesen.:smilie_baby_019:
WES-AP10
19.01.2014, 20:13
aber gab es da denn schon mal einen konkreten Anlass
Ja gab es.
Oh Verzeihung! ich habe wohl einen Fehler gemacht. Das Ganze ist ein offizielles Dokument. Alle Daten des TÜV Prüfers lassen sich im Internet problemlos lesen. Oder glaubt hier jemand das das Ganze nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Ich muss hier auch nichts schreiben. Lieber Moderator lösch einfach alles.
Schönen Restsonntag
Alles klar…………, ich machen Namen und Adressen usw. generell unkenntlich.
blue-thumper
19.01.2014, 22:10
aber gab es da denn schon mal einen konkreten Anlass oder wie meinst du das, das der Tiff hier mitliest, denn es gibt doch hunterte Motorradforen, und da hätten die doch viel zu tun, alles zu lesen.:smilie_baby_019:
ja gabe es, genau am 28.10.2006 und am 24.03.2011 und das mit androhung von anwälten.
Moin,
in der Bikers News 01/14 ist ein Artikel zum Thema E-Prüfzeichen nach ECE-Regelung und EG-Richtline. Hatte die nur überflogen, was Zulassungsrichtlinien angeht müsste auch was drin sein.
MfG
savageridingdaddy
20.01.2014, 23:44
Servus!
Hat die BN jemand da? Dann könnten ja die Kernaussagen hier gepostet werden. (Scans oder Textauszüge sind urheberrechtlich wieder kritisch)
Grüße,
rob
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